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Die Polizeiinspektion Neubrandenburg fordert dazu auf, die sogenannten „Montagsspaziergänge“ in ihrem Zuständigkeitsbereich im Vorfeld bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte anzumelden. In den vergangenen Wochen fanden diese Veranstaltungen gegen die Corona-Politik der Bundesregierung fast ausschließlich nicht angemeldet statt, darunter in Neubrandenburg zuletzt mit 270 Teilnehmern (Strelitzius berichtete).
Die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit seien wesentliche Grundrechte und Elemente der demokratischen Willensbildung. Das Grundgesetz unterscheide dabei nicht, welche Auffassungen oder Meinungen in den Versammlungen vorgetragen werden, solange diese mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar seien. Für Versammlungen unter freiem Himmel gelte jedoch eine Anmeldepflicht, so die Polizei.
In den zurückliegenden zwei Wochen seien im Vorfeld vermeintliche Organisatoren und auch mögliche Verantwortungsträger angeschrieben oder angesprochen sowie am Montagabend vor Ort mittels Lautsprecherdurchsagen aufgefordert worden, damit sich ein Versammlungsleiter meldet. Diese Versuche seien erfolglos verlaufen, so dass sich die Teilnahmer ohne Versammlungsleiter in Bewegung gesetzt haben und durch die Polizei begleitet wurden. Dabei wurden durch die Polizei die geltenden Auflagen, wie etwa die Einhaltung des Mindestabstandes, mehrfach mittels Lautsprecherdurchsagen verdeutlicht.
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