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Es ist ganz offensichtlich nicht einfach, die einander ablösenden Landesverordnungen in MV zur Corona-Krise bis ins Detail durchzuforsten. Deshalb hier noch ein wichtiger Nachtrag der Touristik GmbH Mecklenburgische Kleinseenplatte, die hinsichtlich der Weiterleitung von Lockerungsnachrichten sehr bemüht ist, zu den jüngsten Festlegungen aus der Landeshauptstadt:
Laut § 5 Absatz 2 ist Dauercampern aus aller Welt ab sofort der Aufenthalt auf ihrem Campingplatz in Mecklenburg-Vorpommern wieder erlaubt. Es gibt keine Bedingungen mehr hinsichtlich Erst- oder Zweitwohnsitz in MV. Lediglich ein Vertragsverhältnis über mindestens sechs Monate in 2020 muss vor dem 28. April 2020 mit dem Campingplatzbetreiber geschlossen worden sein.