Schlagwörter
Bürger, Jugend, Justiz, Kriminalität, Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte
Für das Aufstellen der Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird für die kommende Amtsperiode 2024 bis 2028 wieder eine Vielzahl an interessierten und engagierten, erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen gesucht.
Die erzieherische Befähigung einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen ist dabei nicht ausschließlich an die Ausübung eines pädagogischen Berufes gebunden. Erfahrungen in der Jugenderziehung kann man auch als Trainerin und Trainer bzw. durch die Betreuung im Kindersport oder als Begleitung einer Kinder- und Jugendgruppe im Ferienlager sammeln sowie überall dort, wo man mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig in Kontakt kommt. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Auch Vorruheständlerinnen und Vorruheständler bzw. Rentnerinnen und Rentner oder Pensionäre können dabei entsprechend tätig werden.
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