Mit großem Unverständnis hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald aufgenommen, die Öffnungszeitenverordnung des Landes einschließlich der geltenden Ortsliste (Strelitzius berichtete) zu kippen. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di. „Für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern ist dies wenige Tage vor Saisonbeginn ein verheerendes Signal“, erklärte Krister Hennige, Präsident der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, im Namen aller drei IHKs in MV.
Ein Anruf von einem Telefonanbieter bei der Polizei Neustrelitz hat am Donnerstag alles ins Rollen gebracht, dann musste es für Kripo-Ermittler und Revierbeamte ganz schnell gehen: Ein Betrüger aus Berlin solle demnächst in der Gegend sein, so der Hinweis. Ein Fälscher, der Produkte ordert, nicht bezahlt, sie aber weiterverkauft.
Ein paar Telefonate und Recherchen brachten ein erstes Aha-Erlebnis für die Ermittler. Der Verdächtige sollte vermutlich am Freitag Pakete in Shops in Burg Stargard und Neustrelitz erhalten. Inhalt: Technische Geräte der deutschen Telekommunikationsfirma. Er soll dort seit einiger Zeit mit gefälschten Adressen und Kontakten bestellt haben. Er ließ die Sendungen dann umleiten in Paketshops und holte sie dort mit gefälschten Ausweisen ab. Soweit die Vorwürfe. Das Prozedere war der betroffenen Firma aufgefallen. Ein Mitarbeiter rief die örtliche Polizei.
Wie bereits heute Mittag mitgeteilt, ist es den Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg am gestrigen Abend gelungen, vier deutsche Tatverdächtige im Alter von 16, 17, 17 und 37 Jahren im Zusammenhang mit der Ecstasy-Pille „Blue Punisher“ festzunehmen. Die Beamten haben am heutigen Tag weitere umfangreiche Ermittlungen, unter anderem die Beschuldigtenvernehmungen, durchgeführt. Im Ergebnis dessen wird dem 37-Jährigen die „Leichtfertige Verursachung des Todes eines Anderen durch Abgabe von Betäubungsmitteln“ (§30 Abs. 1 Nr. 3 BtmG) vorgeworfen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat für den 37-Jährigen Haftbefehl beantragt. Der Richter ist dem Antrag gefolgt und hat Untersuchungshaft angeordnet. Er wurde anschließend in die JVA Neustrelitz gebracht. Die drei anderen 16-, 17- und 17-jährigen Tatverdächtigen wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gehen die Ermittler davon aus, dass alle vier Tatverdächtigen im Zusammenhang mit dem Tod der 13-Jährigen und dem schlechten gesundheitlichen Zustand der 14- und der 15-Jährigen stehen. Genaue Tatzusammenhänge sowie die Ermittlungen von weiteren Tatverdächtigen sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen, die weiterhin durch Kriminalpolizeipolizeiinspektion Neubrandenburg geführt werden.
Die 14-Jährige, die gestern Abend im Vogelviertel auf dem Boden liegend aufgefunden wurde, befindet sich weiter in einem kritischen gesundheitlichen Zustand.
Wie bereits berichtet wurde, ist es am gestrigen Dienstag gegen 21.45 Uhr zu einem schweren Raub in einer Tankstelle in der Neustrelitzer Straße in Neubrandenburg gekommen. Zwei maskierte männliche Personen haben unter Vorhalt von Waffen und Anwendung von Gewalt die Herausgabe von Geld gefordert. Ein dritter Tatverdächtiger befand sich dabei im Eingangsbereich der Tankstelle. Nachdem sie Geld erhalten hatten, sind die drei Tatverdächtigen geflüchtet. Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen konnten die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg die drei Tatverdächtigen ermitteln und vorläufig festnehmen. Dabei haben drei Zeugen entscheidende Hinweise gegeben. Die Polizei bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich bei ihnen!
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Die Stadt Neustrelitz hat die Bewerbungsfrist bis zum 10. März 2023 verlängert. Gesucht werden in Neustrelitz ca. 20 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Waren oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen in Neustrelitz wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Gesucht werden in der Residenzstadt Neustrelitz ca. 20 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Waren oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtvertretung und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Nach dem Messerangriff auf einen 16-Jährigen am vergangenen Dienstag in der Neubrandenburger Oststadt (Strelitzius berichtete) wurden am heutigen Tag – auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg – durch das Amtsgericht Neubrandenburg Haftbefehle wegen versuchten Totschlags gegen die 17, 20 und 22-jährigen Beschuldigten erlassen. Sie wurden in eine JVA gebracht.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden noch 50 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neubrandenburg, die am Amtsgericht oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Die Stadtvertretung schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Ein Richter am Amtsgericht Neubrandenburg hat nach einer Vorführung gegen 15 Uhr am Nachmittag Haftbefehl gegen den 43-jährigen Axt-Angreifer erlassen, der am Vortag die Vier-Tore-Stadt in Atem gehalten hatte (Strelitzius berichtete). Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hatte einen entsprechende Antrag gestellt.
Der Haftbefehl erfolgte wegen versuchten Totschlags und Fluchtgefahr. Der Mann wurde in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden auch aus der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ca. 100 Frauen und Männer, die am Amtsgericht oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtvertretung schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.