Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Öffnungszeitenverordnung eingelegt. Das Gericht hatte die Verordnung im März dieses Jahres für unwirksam erklärt. Die Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern schafft die Grundlage dafür, dass Geschäfte in touristischen Gebieten an bestimmten Sonn- und Feiertagen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen öffnen können.
Mit großem Unverständnis hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald aufgenommen, die Öffnungszeitenverordnung des Landes einschließlich der geltenden Ortsliste (Strelitzius berichtete) zu kippen. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di. „Für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern ist dies wenige Tage vor Saisonbeginn ein verheerendes Signal“, erklärte Krister Hennige, Präsident der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, im Namen aller drei IHKs in MV.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Mirow im Zuge der Bundesstraße 198 ist vollziehbar. Dies ist, wie bereits an dieser Stelle berichtet, das Ergebnis der gestrigen Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald. Die Planfeststellungsbehörde und die Klagenden haben sich im Ergebnis auf einen Vergleich geeinigt, so dass nunmehr Baurecht für die Ortsumgehung Mirow besteht. Mit dem Vergleich hat sich die Straßenbauverwaltung unter anderem bereit erklärt, die Planungen für einen straßenbegleitenden Radweg an der Landesstraße L 25 von Starsow nach Mirow aufzunehmen und im Zusammenhang mit diesem Projekt die naturschutzfachliche Aufwertung des Sürlingsees zu prüfen. „Mit der Entscheidung endet ein mehrjähriges Klageverfahren, so dass einer Einstellung der Maßnahme in den Bundeshaushalt nun nichts mehr entgegensteht. Die hierfür erforderlichen Unterlagen hat das Land bereits an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr übersandt“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.
Die Ortsumgehung wird in zwei Planungsabschnitten (Süd- und Westabschnitt) umgesetzt und hat eine Gesamtlänge von rund 8,3 Kilometern. Als Querschnitt für die Straße ist ein zweistreifiger Neubau mit einer Straßenbreite von acht Metern vorgesehen. Es gibt insgesamt neun Brückenbauwerke. Das größte Bauwerk hat eine lichte Weite von circa 73 Metern und führt über die Müritz-Havel-Wasserstraße. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf derzeit rund 58 Millionen Euro und werden überwiegend vom Bund getragen.
Die Ortsumgehung Mirow kann in ihren beiden Abschnitten gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat am Dienstag einen Vergleich vorgeschlagen. Die Kläger haben dem zugestimmt und ihre Klage gegen den Südabschnitt der Umgehungsstraße zurückgezogen. Teil der Vereinbarung ist unter anderem der Bau eines Radweges von Starsow nach Mirow.
Bürgermeister Henry Tesch, der die Verhandlung verfolgt hat, sprach in einer ersten Stellungnahme der 2010 gegründeten Bürgerinitiative „meinen ungeteilte Dank“ aus. „Sie hat so lange durchgehalten und das erkämpft.“ Bewährt habe sich auch der von ihm 2019 angeschobene strukturierte Dialog aller Beteiligten. „Wir haben konstruktiv mit den Verantwortungsträgern zusammengearbeitet, darunter vor allem das Straßenbauamt Neustrelitz“, fasste das Stadtoberhaupt zusammen. Heute Abend werde in der Mirower Stadtvertretersitzung auf den Erfolg angestoßen.
„Wir freuen uns natürlich riesig, dass es endlich grünes Licht gibt“, sagte mir Christine Kittendorf für ihre Mitstreiter von der Bürgerinitiative. Die stellvertretende Mirower Bürgermeisterin war mit Aktivisten der BI nach Greifswald gereist. Im Gerichtssaal anwesend auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Arlt (Strelitzius berichtete) und der Landtagsabgeordnete Der LINKEN, Torsten Koplin.
Im Gerichtssaal dabei: Torsten Koplin und Johannes Alt (vorn von links) sowie Mitglieder der Bürgerinitiative für die Mirower Ortsumgehung.
Der SPD-BundestagabgeordneteJohannes Arltin der Mirower Schlosskurve, wo die Bürgerinitiative regelmäßig demonstriert.
Mirow sieht mit Spannung dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald bezüglich der Aufhebung des Bauaufschubs zur Umgehungsstraße entgegen. Am morgigen Dienstag wird entschieden, ob mit dem Bau der seit Jahren geplanten Ortsumgehung begonnen werden kann. Aus Mirow wird sich eine Delegation auf den Weg in die Hansestadt machen, um die Verhandlung zu verfolgen. Darunter auch der Bundestagsabgeordnete Johannes Arlt.
„Eigentlich habe ich Sitzungswoche im Bundestag, aber das Thema ist mir so wichtig, dass ich die Bürgerinitiative gern begleiten und vor Gericht Präsenz zeigen will“, teilt der Abgeordnete mit. „Ein positivesUrteil und die Aufhebung des Bauaufschubs würden den Baubeginn der neuen Straße möglich machen. Es handelt sich um eines der emotional aufgeladensten und längsten Planungsverfahren in der südlichen Seenplatte,” sagt Johannes Arlt und ergänzt: „Schon als Kandidat wurde ich im Wahlkampf zur Demonstration eingeladen, und das Thema hat mein Team und mich seitdem jeden Monat beschäftigt.“