
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Öffnungszeitenverordnung eingelegt. Das Gericht hatte die Verordnung im März dieses Jahres für unwirksam erklärt. Die Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern schafft die Grundlage dafür, dass Geschäfte in touristischen Gebieten an bestimmten Sonn- und Feiertagen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen öffnen können.
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