Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist aufgefordert, für die Wahlperiode 2026 bis 2031 jeweils eine Vorschlagliste für die Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Neubrandenburg und beim Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Neustrelitz aufzustellen. Über die Vorschlaglisten entscheidet der Kreistag.
Der Umweltminister des Landes, Dr. Till Backhaus, hat anlässlich der heutigen Entscheidung des Rechtsausschusses bezüglich der Aufhebung seiner Immunität erklärt, dass er die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Rostock, Anklage zu erheben, nicht nachvollziehen könne. Er sowie die von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ebenfalls betroffenen Mitarbeitenden des Ministeriums haben sich rechtmäßig verhalten und nicht strafbar gehandelt.
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LNG Terminal in Lubmin wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgelehnt und die Rechtmäßigkeit des Terminalbetriebs am Standort Lubmin vollumfänglich bestätigt.
Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich des Shuttle-Verkehrs im Greifswalder Bodden und den damit verbundenen Umweltauswirkungen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurfte es wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.
Das Landgericht Rostock hat die Räumungsklage der Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN) gegen die Pächter des Campingplatzes Prerow, die Regenbogen AG (Strelitzius berichtete), am heutigen Verhandlungstag zugunsten der Stiftung entschieden. Die Stiftung kann damit von der Regenbogen AG die Räumung und Herausgabe der bis zum 31. Dezember 2023 an die Regenbogen AG verpachteten Flächen verlangen, wenn eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Millionen Euro geleistet wird.
Damit ist nun über die größere (20 ha) der beiden Teilflächen eine für die Stiftung positive Entscheidung ergangen. Für die Flächen des Landes hat das Landgericht Stralsund den Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den 26. November 2024 anberaumt.
Die Eilanträge der Gemeinde Ostseebad Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks als Betreiber der Jugendherberge Prora und von zwei privaten Grundstückseigentümern aus Sassnitz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.
Der Beschluss vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Mukran die Interessen und Belange der Gemeinde Binz, der Betreiber der Jugendherberge Prora sowie der übrigen Privatpersonen, die Rechtsmittel eingelegt hatten, nicht beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsabstände zum Gemeindegebiet Binz. Sicherheitsrisiken gehen von den LNG Terminal Mukran für die Gemeindebewohner von Binz laut Bundesverwaltungsgericht nicht aus.
Die Ortsumgehung Mirow kann in ihren beiden Abschnitten gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat am Dienstag einen Vergleich vorgeschlagen. Die Kläger haben dem zugestimmt und ihre Klage gegen den Südabschnitt der Umgehungsstraße zurückgezogen. Teil der Vereinbarung ist unter anderem der Bau eines Radweges von Starsow nach Mirow.
Bürgermeister Henry Tesch, der die Verhandlung verfolgt hat, sprach in einer ersten Stellungnahme der 2010 gegründeten Bürgerinitiative „meinen ungeteilte Dank“ aus. „Sie hat so lange durchgehalten und das erkämpft.“ Bewährt habe sich auch der von ihm 2019 angeschobene strukturierte Dialog aller Beteiligten. „Wir haben konstruktiv mit den Verantwortungsträgern zusammengearbeitet, darunter vor allem das Straßenbauamt Neustrelitz“, fasste das Stadtoberhaupt zusammen. Heute Abend werde in der Mirower Stadtvertretersitzung auf den Erfolg angestoßen.
„Wir freuen uns natürlich riesig, dass es endlich grünes Licht gibt“, sagte mir Christine Kittendorf für ihre Mitstreiter von der Bürgerinitiative. Die stellvertretende Mirower Bürgermeisterin war mit Aktivisten der BI nach Greifswald gereist. Im Gerichtssaal anwesend auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Arlt (Strelitzius berichtete) und der Landtagsabgeordnete Der LINKEN, Torsten Koplin.
Im Gerichtssaal dabei: Torsten Koplin und Johannes Alt (vorn von links) sowie Mitglieder der Bürgerinitiative für die Mirower Ortsumgehung.