Der LNG-Betrieb am Standort Mukran wurde heute durch das StALU Vorpommern über den 31.12.2024 hinaus übergangsweise bis zum Abschluss eines Änderungsgenehmigungsverfahrens in eingeschränktem Umfang zugelassen. Dazu erklärt Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus:
„Die Deutsche Regas hatte angekündigt, den Betrieb des LNG Terminals ohne Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und Landstrom fortführen zu wollen. Dies ist Gegenstand des Änderungsgenehmigungsverfahrens. Durch entsprechend restriktive Inhalts- und Nebenbestimmungen wird sichergestellt, dass in der Übergangsphase bis zur Erteilung der Änderungsgenehmigung keine schädlichen Umweltauswirkungen von dem LNG Betrieb zu erwarten sind.
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LNG Terminal in Lubmin wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgelehnt und die Rechtmäßigkeit des Terminalbetriebs am Standort Lubmin vollumfänglich bestätigt.
Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich des Shuttle-Verkehrs im Greifswalder Bodden und den damit verbundenen Umweltauswirkungen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurfte es wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.
Die Eilanträge der Gemeinde Ostseebad Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks als Betreiber der Jugendherberge Prora und von zwei privaten Grundstückseigentümern aus Sassnitz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.
Der Beschluss vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Mukran die Interessen und Belange der Gemeinde Binz, der Betreiber der Jugendherberge Prora sowie der übrigen Privatpersonen, die Rechtsmittel eingelegt hatten, nicht beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsabstände zum Gemeindegebiet Binz. Sicherheitsrisiken gehen von den LNG Terminal Mukran für die Gemeindebewohner von Binz laut Bundesverwaltungsgericht nicht aus.
Klimaaktivisten protestieren im Mai vergangenen Jahres über dem Skywalk bei Sassnitz gegen das geplante LNG-Terminal.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat heute der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA den Genehmigungsbescheid für Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit einer Regasifizierungsanlage im Industriehafen Mukran auf Rügen erteilt. Die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA hatte im Zuge der Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das LNG-Terminal in Mukran die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt.
Nach dem Gesetz kann bereits vor Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind, begonnen werden, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann, ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an dem vorzeitigen Beginn besteht. Dies allerdings nur, wenn der Antragsteller sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Diese Entscheidung stellt keine Vorwegnahme der eigentlichen Genehmigung dar und berechtigt nicht zum Betrieb des LNG-Terminals. Eine ebenfalls notwendige wasserrechtliche Genehmigung für den Prüfbetrieb steht aktuell noch aus. Diese wird voraussichtlich in der kommenden Woche erteilt.