Schlagwörter
Bundesverwaltungsgericht, Eilanträge, Gegner, LNG-Terminal, Mecklenburg-Vorpommern, Mukran

Die Eilanträge der Gemeinde Ostseebad Binz, des Deutschen Jugendherbergswerks als Betreiber der Jugendherberge Prora und von zwei privaten Grundstückseigentümern aus Sassnitz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.
Der Beschluss vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Mukran die Interessen und Belange der Gemeinde Binz, der Betreiber der Jugendherberge Prora sowie der übrigen Privatpersonen, die Rechtsmittel eingelegt hatten, nicht beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsabstände zum Gemeindegebiet Binz. Sicherheitsrisiken gehen von den LNG Terminal Mukran für die Gemeindebewohner von Binz laut Bundesverwaltungsgericht nicht aus.
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