Schlagwörter
Backhaus, Bundesverwaltugsgericht, Deutsche Umwelthilfe, Klage, LNG-Terminal, Lubmin, Mecklenburg-Vorpommern

Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LNG Terminal in Lubmin wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgelehnt und die Rechtmäßigkeit des Terminalbetriebs am Standort Lubmin vollumfänglich bestätigt.
Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich des Shuttle-Verkehrs im Greifswalder Bodden und den damit verbundenen Umweltauswirkungen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurfte es wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.
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