Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich hocherfreut über den Abschluss von Vereinbarungen zum Campingplatz in Prerow, mit der eine einheitliche Betreibung des Platzes in der Saison 2025 durch die Firma Camper´s Friend ermöglicht wird.
„Für mich war es immer wichtig, dass die Camper, die Gewerbetreibenden und nicht zuletzt die Gemeinde Born unter unseren rechtlichen Streitigkeiten mit der Regenbogen AG nicht leiden (Strelitzius berichtete). Deswegen habe ich, gemeinsam mit der Gemeinde Born, die Initiative ergriffen, als die Saison 2025 wegen ständiger Verzögerungen auf der Kippe stand und alle Beteiligten kurzfristig an einen Tisch geholt. Es ist uns damit gelungen, den Betrieb bis zum Herbst der Saison 2025 abzusichern. Bis dahin müssten die noch laufenden gerichtlichen Verfahren abgeschlossen werden können damit wir Klarheit für die Zukunft haben.“
Das Landgericht Stralsund hat die Klage der Regenbogen AG gegen den Ideenwettbewerb zur Fortführung des Campingbetriebes in Prerow (Strelitzius berichtete) in allen Punkten zurückgewiesen. Dazu erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus in einer Presseerklärung: „Das Urteil des Gerichts ist für das Land mehr als erfreulich. Es zeigt erneut, dass wir mit dem eingeschlagenen Kurs, nach einem neuen Betreiber des schönsten Campingplatzes in Norddeutschland zu suchen, den richtigen Weg gegangen sind.
Das Landgericht Rostock hat die Räumungsklage der Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN) gegen die Pächter des Campingplatzes Prerow, die Regenbogen AG (Strelitzius berichtete), am heutigen Verhandlungstag zugunsten der Stiftung entschieden. Die Stiftung kann damit von der Regenbogen AG die Räumung und Herausgabe der bis zum 31. Dezember 2023 an die Regenbogen AG verpachteten Flächen verlangen, wenn eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Millionen Euro geleistet wird.
Damit ist nun über die größere (20 ha) der beiden Teilflächen eine für die Stiftung positive Entscheidung ergangen. Für die Flächen des Landes hat das Landgericht Stralsund den Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den 26. November 2024 anberaumt.
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV befindet sich wegen des Campingplatzes Prerow auf dem Darß im Rechtsstreit mit der Regenbogen AG. Die Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV beklagt die Regenbogen AG ebenso. Land und Stiftung sind Eigentümer der Flächen des Campingplatzes. Der Streit um einen der schönsten Campingplätze Deutschlands beschäftigt inzwischen auch überregionale Medien. Daher stellt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus klar:
„Der Versuch, eine Verhandlungslösung zu finden, ist leider zunächst gescheitert. Das heißt, am Ende werden Gerichte entscheiden müssen. Fakt ist, die Regenbogen AG hat keinen Pachtvertrag für die Flächen des Campingplatzes, die der StUN gehören. Dennoch räumt sie den Platz nicht und macht den Weg nicht frei für den neuen Betreiber, gegen den sie sich im Wettbewerb nicht hat durchsetzen können. Solches Verhalten kenne ich nur von Mietnomaden. Gleichzeitig will die Regenbogen AG Mietverträge mit Stellplatznehmern abschließen und spielt mit der Angst der Dauercamper, ihren geliebten Platz zu verlieren. Im Klartext: Die Regenborgen AG setzt auf einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit, während dessen sie weiter Einnahmen erzielen will, die ihr nicht zustehen. Das ist völlig inakzeptabel.“
Seit August 2022 wird mit Hochdruck an der Realisierung des neuen Inselhafens und der Seebrücke vor Prerow gearbeitet. Aufgrund der nachteiligen Witterung in den vergangenen Wintermonaten sind im Bauablauf zeitliche Verzögerungen eingetreten. Die Bauarbeiten sollen nach derzeitigem Zeitplan bis Mitte Juli 2024 abgeschlossen sein. Danach soll der Regelbetrieb des Inselhafens aufgenommen werden.
„Wir wussten von Beginn an, dass die Errichtung eines Inselhafens an einem so exponierten Standort für das Bauunternehmen eine große Herausforderung darstellt. Trotz der nachteiligen Wetterbedingungen in den vergangenen Wintermonaten ist das Bauvorhaben gut vorangegangen,“ sagt Dr. Till Backhaus, der für das Bauvorhaben des Landes zuständig ist. „Allein im Januar hatten wir an 15 von 26 Arbeitstagen so viel Wind, dass die Baustelle komplett stillgelegt werden musste. Das sind ungewöhnliche Wetterbedingungen gewesen, die sogar bei verschiedenen landseitigen Bauvorhaben zu erheblichen Stillstandzeiten geführt haben, weil keine Kranarbeiten durchgeführt werden konnten. Das gilt natürlich umso mehr für eine Baustelle auf der Ostsee, auf der mit schwimmenden Geräten tonnenschwere Elemente millimetergenau eingebaut werden müssen.“ berichtet der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt weiter.
Bei Sturmflut bereits bewährt
Auf der anderen Seite hat der Inselhafen durch die Wetterbedingungen aber in gewisser Weise auch schon seine Bewährungsprobe bestanden. „Ich kann mich noch gut erinnern, dass wir nach der Sturmflut im Oktober 2023, bei der neben den hohen Wasserständen auch hoher Seegang aufgetreten ist, auch in Sorge um die im Bau befindlichen Bauwerke waren. Der neue Wellenbrecher hat dieses Ereignis sehr gut überstanden und seine Funktion wie vorgesehen erfüllt.“ so Minister Dr. Backhaus, der darauf verweist, dass auch während der Sturmflut schwimmende Baugeräte im Inselhafen sicher stationiert waren.