Schlagwörter
Campingplatz, Flächen, Mecklenburg-Vorpommern, Pächter, Prerow, Räumungsklage, Stiftung

Das Landgericht Rostock hat die Räumungsklage der Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN) gegen die Pächter des Campingplatzes Prerow, die Regenbogen AG (Strelitzius berichtete), am heutigen Verhandlungstag zugunsten der Stiftung entschieden. Die Stiftung kann damit von der Regenbogen AG die Räumung und Herausgabe der bis zum 31. Dezember 2023 an die Regenbogen AG verpachteten Flächen verlangen, wenn eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Millionen Euro geleistet wird.
Damit ist nun über die größere (20 ha) der beiden Teilflächen eine für die Stiftung positive Entscheidung ergangen. Für die Flächen des Landes hat das Landgericht Stralsund den Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den 26. November 2024 anberaumt.
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