Schlagwörter
Campingplatz, Darß, Mecklenburg-Vorpommern, Prerow, Regenbogen AG, StUN, Verhandlungen
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV befindet sich wegen des Campingplatzes Prerow auf dem Darß im Rechtsstreit mit der Regenbogen AG. Die Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV beklagt die Regenbogen AG ebenso. Land und Stiftung sind Eigentümer der Flächen des Campingplatzes. Der Streit um einen der schönsten Campingplätze Deutschlands beschäftigt inzwischen auch überregionale Medien. Daher stellt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus klar:
„Der Versuch, eine Verhandlungslösung zu finden, ist leider zunächst gescheitert. Das heißt, am Ende werden Gerichte entscheiden müssen. Fakt ist, die Regenbogen AG hat keinen Pachtvertrag für die Flächen des Campingplatzes, die der StUN gehören. Dennoch räumt sie den Platz nicht und macht den Weg nicht frei für den neuen Betreiber, gegen den sie sich im Wettbewerb nicht hat durchsetzen können. Solches Verhalten kenne ich nur von Mietnomaden. Gleichzeitig will die Regenbogen AG Mietverträge mit Stellplatznehmern abschließen und spielt mit der Angst der Dauercamper, ihren geliebten Platz zu verlieren. Im Klartext: Die Regenborgen AG setzt auf einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit, während dessen sie weiter Einnahmen erzielen will, die ihr nicht zustehen. Das ist völlig inakzeptabel.“
Das Land und die StUN versprechen den Dauercampern in Prerow, sie nicht im Regen stehenzulassen. Weder würden sie von ihren Stellplätzen vertrieben, noch würden wir Gebühren verlangt, wenn diese bereits an die Regenbogen AG überwiesen worden sind. Dieses Geld, auf das die Regenbogen AG keinen Anspruch habe, „werden wir uns später von ihr auf juristischem Weg wiederholen“. Backhaus abschließend: „Obwohl mit der Regenbogen AG Stillschweigen während der Verhandlungen vereinbart worden war, sind in den letzten Wochen einige Gerüchte und Falschaussagen in die Welt gesetzt worden. Diesen Aussagen widersprechen wir an dieser Stelle vehement.“

Bei dem Rechtsstreit handelt es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit, über deren Stand außergerichtlich keine Aussagen getroffen werden sollten. Hier müssen Gerichte Entscheidungen treffen und Rechtsmittel zulässig sein. Sicherlich fügen sich die Parteien dann den rechtskräftigen Entscheidungen. Daher sollte hier nicht von Recht und Unrecht gesprochen werden, sondern die Umstände akzeptiert werden, dass die Gesellschaft als faktischer Besitzerin natürlich auch die wirtschaftlichen Rechte weiterhin für sich vereinnahmt und der gewohnten Geschäftstätigkeit nachgeht.