Schlagwörter

, , , , , ,

Das Landgericht Stralsund hat die Klage der Regenbogen AG gegen den Ideenwettbewerb zur Fortführung des Campingbetriebes in Prerow (Strelitzius berichtete) in allen Punkten zurückgewiesen. Dazu erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus in einer Presseerklärung: „Das Urteil des Gerichts ist für das Land mehr als erfreulich. Es zeigt erneut, dass wir mit dem eingeschlagenen Kurs, nach einem neuen Betreiber des schönsten Campingplatzes in Norddeutschland zu suchen, den richtigen Weg gegangen sind.

Die Regenbogen AG bemühe sich laut Backhaus dennoch weiterhin nach Kräften, die eigentlich für Ende Januar geplante Übernahme des Betriebes auf den Flächen der Stiftung für Umwelt und Naturschutz MV (StUN) und des Landes durch einen Konkurrenten zu verzögern. Inzwischen sei ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet und die Räumung des Dünenareals für Mitte März geplant. „Nach dem bisherigen Verlauf des Gerichtsverfahrens gehen wir davon aus, dass nach der mündlichen Verhandlung Anfang April bald ein Urteil ergehen wird, das dem Land endlich den Zugriff auf die eigenen Flächen auf dem Platz ermöglicht. Für diesen Fall kündigen wir hiermit an, dass eine Räumung der Flächen vorgenommen wird.“

Die Regenbogen AG habe bislang leider alle Gesprächsangebote des künftigen Betreibers „Camper’s Friend“ über eine Zusammenarbeit in 2025 abgelehnt. Obwohl der Regenbogen AG nach wie vor alle juristischen Wege offenstehen, verweigere sie bisher eine konstruktive Lösung für die Camping-Saison 2025. Dazu erklärt der StUN-Geschäftsführer Bjørn Schwake: „Zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen spielt die Regenbogen AG mit Menschen und mit Blick auf die Gewerbetreibenden mit Existenzen. Wir sind dennoch zuversichtlich, die Saison wie geplant umsetzen zu können.“