Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist aufgefordert, für die Wahlperiode 2025 bis 2030 jeweils eine Vorschlagliste für die Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Greifswald und beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald aufzustellen. Über die Vorschlaglisten entscheidet der Kreistag.
Das Landgericht Stralsund hat die Klage der Regenbogen AG gegen den Ideenwettbewerb zur Fortführung des Campingbetriebes in Prerow (Strelitzius berichtete) in allen Punkten zurückgewiesen. Dazu erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus in einer Presseerklärung: „Das Urteil des Gerichts ist für das Land mehr als erfreulich. Es zeigt erneut, dass wir mit dem eingeschlagenen Kurs, nach einem neuen Betreiber des schönsten Campingplatzes in Norddeutschland zu suchen, den richtigen Weg gegangen sind.
Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg hat vor dem Verwaltungsgericht Greifswald Anfechtungsklage gegen den Feststellungsbescheid zum Zensus 2022 erhoben. Mit der Klage soll eine gerichtliche Klärung der Zahlen angestrebt werden.
Eine Mitarbeitervertretung ist im kirchlichen Bereich die Arbeitnehmervertretung, das Pendant zum weltlichen Bereich, wo Bezeichnungen, wie Betriebs- oder Personalrat allgemein bekannt sind. Sie verfolgt unter anderem das Ziel, Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Forderung nach Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes und damit nach mehr Mitbestimmungsmöglichkeit ist genauso wie die Forderung nach Tarifverträgen eine Forderung nach mehr Demokratie. Zwei wesentliche Punkte sollen dies untermauern: Die über eine Million Mitarbeitenden in Kirchen und Diakonischen Werken mit ihren Einrichtungen sind ein wesentlicher Eckpfeiler der sozialstaatlichen Daseinsversorgung der Bundesrepublik Deutschland. Ein Ausschluss der Beschäftigten von elementaren Grundrechten, wie der Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes und den Mitbestimmungsgesetzen ist durch nichts zu rechtfertigen.
Es darf kein Zwei-Klassen-Arbeitnehmerrecht in Deutschland geben. Das kirchliche Sonderrecht sollte abschließend geprüft werden, ob dies nach mehr als 100 Jahren noch zeitgemäß ist. Die Sozial- und Gesundheitsbranche in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt harten Wettbewerbsregeln. Dies wirkt sich dramatisch auf die gezahlten Löhne und die sonstigen Arbeitsbedingungen aus. Personalmangel durch unzureichende Finanzierung ist Alltag in dieser Branche. So haben viele Arbeitnehmer in Deutschland einen Inflationsausgleich erhalten, jedoch nicht die ca. 17.000 Beschäftigten im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern (DW M-V). 1100 Beschäftigte des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg forderten per Unterschrift die Zahlung eines Inflationsausgleiches. Diese Unterschriftenliste wurde am 4. Juli 2024 der Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern (ARK DW M-V) übergeben. Die Arbeitgeber reagierten darauf nicht und ignorieren diese Forderung bereits seit 2023.
Wieso kann sich die größte Mitarbeitervertretung im DW M-V vom Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum (DBK) nicht für bessere Arbeits- und Lohnbedingungen in der ARK DW M-V durchsetzen? Weil kein Dienstnehmervertreter aus dem DBK in der ARK DW M-V vertreten ist, weil Lösungen in der ARK DW M-V durch Konsens getroffen werden und weil bestehende Satzungen bzw. Ordnungen dies einschränken. Zudem sind viele Beschäftigte der Sozial- und Gesundheitsbranche in Deutschland nicht gewerkschaftlich organisiert, um darüber bessere Arbeits- und Lohnbedingungen durchzusetzen. Im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern sind ca. 1 % der Beschäftigten in Gewerkschaften, wie z. B. im Marburger Bund, bei ver.di oder in der Kirchengewerkschaft organisiert. Wir brauchen also dringend ein Mehr an gesetzlich geregelter Mitbestimmung und Demokratie in kirchlichen Betrieben und Unternehmen, um berechtigte Forderungen nach besseren Arbeits- und Lohnbedingungen zu erreichen.
Erläuterungen zur Pressemitteilung: Diakonie kann nicht Demokratie!?
Am 14. Juni 2023 wählten Vertreter der Mitarbeitervertretung der im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern (DW M-V) vertretenen Unternehmen einen neuen Gesamtvorstand der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern (GMAV DW M-V). Seit längerer Zeit bemüht sich die Mitarbeitervertretung (MAV) des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums (DBK) um eine Novellierung der bestehenden Wahlordnung im GMAV DW M-V für diese Wahl. Diese benachteiligt offensichtlich große Mitarbeitervertretungen im DW M-V. So erhalten große Mitarbeitervertretungen, wie die des DBK, mit 17 Mitgliedern für zirka 2600 Beschäftigte 5 Stimmen für diese Wahl. Andere, kleine Mitarbeitervertretungen für 50 Mitarbeitende dagegen je 1 Stimme.
Unternehmen wie das Kloster Dobbertin oder das Diakoniewerk Pommern haben durch ihre Unternehmensstruktur mehrere Mitarbeitervertretungen. So haben das Kloster Dobbertin oder das Diakoniewerk Pommern ca. 15 bzw. 16 MAVen. Das Kloster Dobbertin hat ca. 1600 Beschäftigte und laut GMAV-Wahlordnung ca. 15 Mitarbeitervertretungen, also mindestens 15 Stimmen in der Abstimmung. Somit haben größere Unternehmen wie das DBK mit nur einer Mitarbeitervertretung wenig Einfluss auf die Entscheidungen im GMAV und in den entsprechenden Gremien der Dienstnehmenden im DW M-V. Eine Briefwahl ist durch die aktuelle GMAV-Wahlordnung nicht möglich. Vorschläge zur Änderung der aktuellen GMAV-Wahlordnung durch Vertreter des DBK wurden regelmäßig durch eine Mehrheit der Mitglieder im GMAV DW M-V abgelehnt. Eine gutachterliche Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen wurde von der GMAV im DW M-V und der Dienstgeberseite ebenfalls abgelehnt.
Ein gleichmäßiges Verhältnis von Stimmen der zu vertretenden Beschäftigten wäre aus Sicht der MAV des DBK das Gebot der heutigen Zeit. Das Grundgesetz schreibt dies im Artikel 3 vor, nach dem alle Menschen gleich sind und nicht benachteiligt bzw. bevorzugt werden dürfen. Die MAV des DBK fragt sich, ob der GMAV DW M-V die Mitbestimmung einer großen Mitarbeitervertretung verhindern möchte und lieber auf das Abstimmungsverhalten kleiner MAVen mit oft vorhandener Abhängigkeit zu ihrem Dienstgeber zählt. Die MAV des DBK sieht sich als „Treiber“, um gesellschaftliche und betriebliche Entwicklungen in kirchlichen Einrichtungen zu verbessern und zu gestalten. Zudem steht sie für den 2. Weg in der Arbeitsrechtssetzung, welches die Dienstgeberseite im DW M-V und viele andere Mitarbeitervertretungen im DW M-V scheinbar verhindern.
So stimmten im Jahr 2018 18 MAVen (u. a. die MAV des DBK) für den 2. Weg in der Arbeitsrechtssetzung und 33 MAVen für den 3. Weg in der Arbeitsrechtssetzung. Dadurch, dass die Mehrheit der Mitarbeitervertretungsvorsitzenden im DW M-V für den 3. Weg in der Arbeitsrechtssetzung im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern stand /steht, wurden 4 Dienstnehmervertreter und 2 Kirchengewerkschaftsvertreter in die Arbeitsrechtliche Kommission im Diakonischen Werk Mecklenburg- Vorpommern (ARK DW M-V) entsandt. Diese Dienstnehmervertreter sind laut Ordnung der ARK DW M-V frei in ihren Entscheidungen und damit nicht rechenschaftspflichtig gegenüber den über 16.000 Beschäftigten im DW M-V.
In den Jahren 2018 bis 2023 haben Dienstnehmervertreter des DBK über 40 Anträge in den Fachausschuss der Dienstnehmervertreter für die Arbeitsrechtliche Kommission im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern eingereicht; so zu Lohnsteigerungen/ Lohnangleichung an Westgehälter, höheren Ausbildungsentgelten, Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, Jubiläumszuwendungen, Geburtenbeihilfe, elektronischer Arbeitszeiterfassung für alle, Regelung der Jahressonderzahlungen…Wesentliche Forderungen haben die Gewerkschaften auf dem 2. Weg bereits in ihren Tarifverträgen geregelt. In den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern (AVR DW M-V) ist dies alles noch unzureichend geregelt und die über 40 Anträge noch nicht abgehandelt bzw. wird dies durch eine große Mehrheit der Beteiligten Dienstnehmervertreter behindert oder mehrfach vertagt, da diese keine Konfrontation mit der Dienstgeberseite wünschen.
Ebenso forderten 1200 Beschäftigte aus dem Kloster Dobbertin und 1100 Beschäftigte aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum mit ihrer Unterschrift eine Inflationsausgleichszahlung. Eine Forderung, die in den verschiedensten Dienstnehmergremien ungehört bleiben und durch die Dienstgeberseite ignoriert wird. Die Forderungen der Mitarbeitervertretung aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum nach besseren Arbeits- und Lohnbedingungen sind nach mehr als 30 Jahren deutscher Einheit nicht überzogen, sondern längst überfällig und gerecht. Umso unverständlicher ist es, dass nur noch das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern am 3. Weg in der Arbeitsrechtssetzung in der Nordkirche festhält. Weitere Einrichtungen in der Nordkirche wenden Tarifverträge an und verhandeln diese mit Gewerkschaften und nicht mit „abhängigen“ Dienstnehmervertretern.
Es kann und darf nicht sein, dass „kleine“ Unternehmen mit vielen Mitarbeitervertretungen bessere Arbeits- und Lohnbedingungen, eine Inflationsausgleichszahlung, … für die ca. 17.000 Beschäftigten im DW M-V behindern. Aus diesem Grund hat sich die MAV des DBK in ihrer Sitzung am 31. Juli 2024 entschlossen, eine Klage gegen die GMAV-Wahlordnung im DW M-V vor dem Kirchengericht der Nordkirche einzureichen, um zu prüfen ob die Ordnung den demokratischen Grundsätzen entspricht.
Am 1. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Danach ist es möglich, durch eine Erklärung das im Geburtsregister eingetragene Geschlecht zu ändern und in der Folge ein dem Geschlecht entsprechenden Vornamen zu wählen.
Nach § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) ist es vorgeschrieben, dass die Absicht zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung drei Monate im Voraus im Standesamt anzumelden ist.
Damit können frühestens ab 1. August 2024 Anmeldungen zur Abgabe einer solchen Erklärung im Standesamt eingereicht werden. Nach Ablauf der 3-Monats-Frist würde das Standesamt sich dann bei der oder dem Antragstellenden melden, um einen Termin zur Abgabe der Erklärung zu vereinbaren.
Um das Thema Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht geht es bei der nächsten Veranstaltung in der Feldsteinschmiede in Wanzka, zu der der Kulturkreis am kommenden Sonnabend, den 1. Juni um 19 Uhr einlädt. Der Notar Marcel Lehmann wird auf seiner zweiten Informationsveranstaltung in Wanzka anschaulich die wichtigsten Fakten rund um diese sensiblen Themen erläutern und für persönliche Fragen zur Verfügung stehen. Ab 18 Uhr ist die Schmiede mit einem Imbiss geöffnet.
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, wird am 17. Januar einen Sprechtag in Neubrandenburg durchführen. Er wird vor Ort Anregungen, Bitten und Beschwerden der Bürger aufnehmen und bittet, die Gesprächstermine telefonisch über sein Büro in Schwerin zu vereinbaren, Telefonnummer 0385 5252709, oder über die E-Mail-Adresse Kontakt aufzunehmen.
Der Bürgerbeauftragte kann helfen, wenn es Probleme mit der öffentlichen Verwaltung im Land gibt und Rechte der Bürger verletzt wurden oder zu wahren sind. Er und seine Mitarbeiter beraten und unterstützen auch in sozialen Angelegenheiten. Er ist zudem zuständig für Eingaben an die Landespolizei. Im persönlichen Gespräch beim Sprechtag lassen sich Anliegen oft leichter und besser darlegen. Der Bürgerbeauftragte prüft dann, unterstützt von den Fachleuten seines Teams, ob und wie Unterstützung und Hilfe gegeben werden können. Hilfreich ist es, wenn Unterlagen – wie Bescheide und Schriftwechsel mit den Behörden – zum Termin mitgebracht werden.
Der Bürgerbeauftragte ist vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern gewählt und in der Ausübung seines Amtes unabhängig. Nicht tätig werden darf er in privatrechtlichen Angelegenheiten zwischen Einzelpersonen, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist oder die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung begehrt wird. Der Bürgerbeauftragte Matthias Crone, von Haus aus Jurist, ist seit 2012 im Amt und führt regelmäßig Sprechtage im ganzen Land durch. Seine Amtszeit wird zum März 2024 enden.
Die Landesforst hatte aufgrund eines Verstoßes gegen das Landeswaldgesetz im Jahr 2020 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Stadt Neustrelitz eingeleitet. Trotz einer ausführlichen Stellungnahme, dass keine Ordnungswidrigkeit der Stadt vorliege, erfolgte die Festlegung eines Bußgeldes zunächst in Höhe von 75.000 Euro, dann reduziert auf 35.000 Euro.
Aufgrund des städtischen Einspruchs gegen diesen Bußgeldbescheid hat das zuständige Amtsgericht Waren mit Beschluss vom 21. Februar 2022 das Verfahren an die Landesforst zurücküberwiesen. Wie aus dem jüngsten Bericht der Verwaltung an die Stadtvertreter hervorgeht, Bürgermeister Andreas Grund Nunmehr wurde mit Schreiben von Ende Oktober 2023 mitgeteilt, dass die Landesforst den Bußgeldbescheid zurücknimmt und das Bußgeldverfahren einstellt.
Aufgrund der vielen Anfragen zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetztes und der damit verbundenen Änderungen zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung möchte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mitteilen, dass die Gesetzesänderung derzeit weiterhin nur in der Entwurfsfassung vorliegt. Die Gesetzesänderung ist weder beschlossen noch verkündet, daher können auch keine Beratungen hierzu durchgeführt werden.
Nach den hier vorliegenden Informationen ist mit einem Beschluss der Änderungen durch den Bundestag erst im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Es wird daher aus Kapazitätsgründen gebeten von Anfragen zu der geplanten Gesetzesänderung abzusehen und darauf verwiesen, sich auf der Website des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de zum Stand der geplanten Gesetzesänderung sowie zu den entsprechenden Inhalten zu informieren.