Schlagwörter

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Die Stadt Neustrelitz hat die Bewerbungsfrist bis zum 10. März 2023 verlängert. Gesucht werden in Neustrelitz ca. 20 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Waren oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen in Neustrelitz wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Weiterlesen