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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist aufgefordert, für die Wahlperiode 2025 bis 2030 jeweils eine Vorschlagliste für die Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Greifswald und beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald aufzustellen. Über die Vorschlaglisten entscheidet der Kreistag.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Deutsche sein. Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zählt zu den Gerichtsbezirken des Verwaltungsgerichts Greifswald und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern berufen werden.

Personen, die an einer Aufnahme in die Vorschlaglisten interessiert sind, können sich schriftlich unter Verwendung des Aufnahmeformulars bis zum 03.04.2025 an folgende Stelle wenden:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg

Das Aufnahmeformular ist auf der Webseite des Landkreises unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de zu finden.