Schlagwörter
Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium, Regelungen, Schulen, Verkehr, Warnsteiks

Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr weist das MV-Bildungsministerium auf die weiterhin geltenden Regelungen hin: Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind damit entschuldigt.
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