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Bei der Genehmigung des Musik-Events am kommenden Sonnabend bei Wustrow in der Mecklenburgischen Kleinseenplatte (Strelitzius berichtete) ist die Umweltbehörde des Landkreises außen vor geblieben. Das geht aus einem Antwortbrief auf die Anfrage einer um die Natur besorgten Neustrelitzer Bürgerin hervor.

„Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass die zuständige Gemeinde die Veranstaltung genehmigt hat, ohne – wie es das gesetzliche Verfahren eigentlich vorschreibt – unsere Behörde als Untere Naturschutzbehörde im Vorfeld zu beteiligen. Durch dieses Versäumnis der Gemeinde konnten die naturschutzrechtlichen Belange bei der ursprünglichen Entscheidung nicht berücksichtigt werden“, heißt es in dem Strelitzius zugeleiteten Schreiben.

Verbot nicht mehr durchsetzbar, aber Auflagen

Da der Veranstalter (der Feuerwehrverein) den Antrag rechtzeitig und ordnungsgemäß eingereicht habe, liege die Genehmigung nun rechtswirksam vor. Den Veranstalter treffe hierbei keine Schuld; er habe auf die Richtigkeit des behördlichen Handelns der Gemeinde vertrauen dürfen. Ein vollständiges Verbot der Veranstaltung sei auf dieser Basis rechtlich nicht mehr durchsetzbar. „Um den Schutz der sensiblen Biotope und des angrenzenden Waldes dennoch bestmöglich zu sichern, haben wir unverzüglich reagiert und vorsorglich naturschutzrechtliche Auflagen erteilt.“ Aufgrund der Waldnähe seien in enger Abstimmung mit der Forstbehörde ebenso Brandschutzauflagen erlassen worden.

Für die Zukunft sei mit der Gemeinde eine klare Vereinbarung getroffen worden: Bei allen zukünftigen Veranstaltungsplanungen im Bereich von Natur- und Landschaftsschutzflächen werde die Umweltbehörde zwingend und frühzeitig beteiligt, um die naturschutzrechtliche Zulässigkeit im Vorfeld lückenlos zu prüfen.

Bürgermeister sieht Versäumnis im Amt Kleinseenplatte

Wustrows Bürgermeister Steffen Franz sieht das Versäumnis im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte. „Der Feuerwehrverein möchte als Veranstalter eigentlich etwas Gutes tun. Die Einnahmen kommen vollständig der Jugendfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr Wustrow zugute“, schreibt er mir. Es sei bewusst ein abgelegenes Waldstück ausgesucht worden, um niemanden zu stören. Die Vereinsmitglieder hätten die Genehmigung des Grundstückseigentümers und des Amtes eingeholt und außerdem mit allen für sie in Frage kommenden Beteiligten gesprochen.

„Der Verein hat bei der Antragstellung offenbar alles richtig gemacht“, betont der Bürgermeister. „Der Fehler – insbesondere die fehlende Beteiligung bzw. Berücksichtigung verschiedener Institutionen – liegt leider bei uns im Ordnungsamt.“