Heute hat es Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Schwerin im Ministerium für Inneres und Bau gegeben. Diese wurden von den zuständigen Ermittlungsbehörden angeordnet und durchgeführt. Zudem kam es zu Durchsuchungsmaßnahmen im Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V).
Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr weist das MV-Bildungsministerium auf die weiterhin geltenden Regelungen hin: Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind damit entschuldigt.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Mirow im Zuge der Bundesstraße 198 ist vollziehbar. Dies ist, wie bereits an dieser Stelle berichtet, das Ergebnis der gestrigen Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald. Die Planfeststellungsbehörde und die Klagenden haben sich im Ergebnis auf einen Vergleich geeinigt, so dass nunmehr Baurecht für die Ortsumgehung Mirow besteht. Mit dem Vergleich hat sich die Straßenbauverwaltung unter anderem bereit erklärt, die Planungen für einen straßenbegleitenden Radweg an der Landesstraße L 25 von Starsow nach Mirow aufzunehmen und im Zusammenhang mit diesem Projekt die naturschutzfachliche Aufwertung des Sürlingsees zu prüfen. „Mit der Entscheidung endet ein mehrjähriges Klageverfahren, so dass einer Einstellung der Maßnahme in den Bundeshaushalt nun nichts mehr entgegensteht. Die hierfür erforderlichen Unterlagen hat das Land bereits an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr übersandt“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.
Die Ortsumgehung wird in zwei Planungsabschnitten (Süd- und Westabschnitt) umgesetzt und hat eine Gesamtlänge von rund 8,3 Kilometern. Als Querschnitt für die Straße ist ein zweistreifiger Neubau mit einer Straßenbreite von acht Metern vorgesehen. Es gibt insgesamt neun Brückenbauwerke. Das größte Bauwerk hat eine lichte Weite von circa 73 Metern und führt über die Müritz-Havel-Wasserstraße. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf derzeit rund 58 Millionen Euro und werden überwiegend vom Bund getragen.
Vor den angekündigten Protestaktionen in MV weist das Bildungsministerium erneut auf die geltenden Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb hin:
• Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
• Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
• Wer wegen der Proteste und Verkehrsbehinderungen nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.
Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.
In der Woche ab dem 8. Januar kann es in Mecklenburg-Vorpommern zu großen Einschränkungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Der Bauernverband hat deutschlandweit eine Aktionswoche angekündigt und will möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern auch Straßen blockieren. Das Bildungsministerium hat für den Schul- und Unterrichtsbetrieb vorsorglich folgende Regelungen getroffen:
• Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
• Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
• Wer während der Proteste nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.
Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.