Schlagwörter
Bauernproteste, Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium, Regelungen, Schul- und Unterrichtsbetrieb

Vor den angekündigten Protestaktionen in MV weist das Bildungsministerium erneut auf die geltenden Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb hin:
• Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
• Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
• Wer wegen der Proteste und Verkehrsbehinderungen nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.
Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.