Am 1. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Danach ist es möglich, durch eine Erklärung das im Geburtsregister eingetragene Geschlecht zu ändern und in der Folge ein dem Geschlecht entsprechenden Vornamen zu wählen.
Nach § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) ist es vorgeschrieben, dass die Absicht zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung drei Monate im Voraus im Standesamt anzumelden ist.
Damit können frühestens ab 1. August 2024 Anmeldungen zur Abgabe einer solchen Erklärung im Standesamt eingereicht werden. Nach Ablauf der 3-Monats-Frist würde das Standesamt sich dann bei der oder dem Antragstellenden melden, um einen Termin zur Abgabe der Erklärung zu vereinbaren.
Das Neubrandenburger Standesamt wird am Sonnabend, den 2. September, im Rahmen des Vier-Tore-Festes einen Tag der offenen Tür veranstalten. Die Standesbeamten geben an diesem Tag allen Interessierten die Möglichkeit, sich rund um das Thema Hochzeit zu informieren. Außerdem besteht erstmals die Möglichkeit, Eheschließungstermine für 2024 zu reservieren.
Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg kann einen der schönsten Trauungsorte Deutschlands sein Eigen nennen. Mit einer unvergleichlichen Kulisse und weitem Blick über den Tollensesee und die Vier-Tore-Stadt erfreut sich Belvedere unter Hochzeitspaaren seit Jahrzehnten größter Beliebtheit.
Anlässlich des Starts der Hochzeitssaison weist das Standesamt Neubrandenburg darauf hin, dass für dieses Jahr noch vereinzelt freie Termine für Trauungen auf Belvedere zur Verfügung stehen. Interessierte Paare können sich telefonisch unter 0395 555-2040, via Kontaktformular auf www.neubrandenburg.de/terminvergabe oder direkt vor Ort im Standesamt Neubrandenburg am Friedländer Tor 1 melden und den außergewöhnlichen Ort für ihre Trauung reservieren.
Aufgrund von Sanierungsarbeiten, die ab September beginnen, finden im Jahr 2024 keine Trauungen auf Belvedere statt.