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Inflationsausgleich, Klage, Klinikum, Mecklenburgische Seenplatte, Mitarbeitervertretung, Neubrandenburg, Pressemitteilung

Eine Mitarbeitervertretung ist im kirchlichen Bereich die Arbeitnehmervertretung, das Pendant zum weltlichen Bereich, wo Bezeichnungen, wie Betriebs- oder Personalrat allgemein bekannt sind. Sie verfolgt unter anderem das Ziel, Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Forderung nach Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes und damit nach mehr Mitbestimmungsmöglichkeit ist genauso wie die Forderung nach Tarifverträgen eine Forderung nach mehr Demokratie. Zwei wesentliche Punkte sollen dies untermauern: Die über eine Million Mitarbeitenden in Kirchen und Diakonischen Werken mit ihren Einrichtungen sind ein wesentlicher Eckpfeiler der sozialstaatlichen Daseinsversorgung der Bundesrepublik Deutschland. Ein Ausschluss der Beschäftigten von elementaren Grundrechten, wie der Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes und den Mitbestimmungsgesetzen ist durch nichts zu rechtfertigen.
Es darf kein Zwei-Klassen-Arbeitnehmerrecht in Deutschland geben. Das kirchliche Sonderrecht sollte abschließend geprüft werden, ob dies nach mehr als 100 Jahren noch zeitgemäß ist. Die Sozial- und Gesundheitsbranche in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt harten Wettbewerbsregeln. Dies wirkt sich dramatisch auf die gezahlten Löhne und die sonstigen Arbeitsbedingungen aus. Personalmangel durch unzureichende Finanzierung ist Alltag in dieser Branche. So haben viele Arbeitnehmer in Deutschland einen Inflationsausgleich erhalten, jedoch nicht die ca. 17.000 Beschäftigten im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern (DW M-V). 1100 Beschäftigte des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg forderten per Unterschrift die Zahlung eines Inflationsausgleiches. Diese Unterschriftenliste wurde am 4. Juli 2024 der Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern (ARK DW M-V) übergeben. Die Arbeitgeber reagierten darauf nicht und ignorieren diese Forderung bereits seit 2023.
Wieso kann sich die größte Mitarbeitervertretung im DW M-V vom Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum (DBK) nicht für bessere Arbeits- und Lohnbedingungen in der ARK DW M-V durchsetzen? Weil kein Dienstnehmervertreter aus dem DBK in der ARK DW M-V vertreten ist, weil Lösungen in der ARK DW M-V durch Konsens getroffen werden und weil bestehende Satzungen bzw. Ordnungen dies einschränken. Zudem sind viele Beschäftigte der Sozial- und Gesundheitsbranche in Deutschland nicht gewerkschaftlich organisiert, um darüber bessere Arbeits- und Lohnbedingungen durchzusetzen. Im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern sind ca. 1 % der Beschäftigten in Gewerkschaften, wie z. B. im Marburger Bund, bei ver.di oder in der Kirchengewerkschaft organisiert. Wir brauchen also dringend ein Mehr an gesetzlich geregelter Mitbestimmung und Demokratie in kirchlichen Betrieben und Unternehmen, um berechtigte Forderungen nach besseren Arbeits- und Lohnbedingungen zu erreichen.
Erläuterungen zur Pressemitteilung: Diakonie kann nicht Demokratie!?
Am 14. Juni 2023 wählten Vertreter der Mitarbeitervertretung der im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern (DW M-V) vertretenen Unternehmen einen neuen Gesamtvorstand der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern (GMAV DW M-V). Seit längerer Zeit bemüht sich die Mitarbeitervertretung (MAV) des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums (DBK) um eine Novellierung der bestehenden Wahlordnung im GMAV DW M-V für diese Wahl. Diese benachteiligt offensichtlich große Mitarbeitervertretungen im DW M-V. So erhalten große Mitarbeitervertretungen, wie die des DBK, mit 17 Mitgliedern für zirka 2600 Beschäftigte 5 Stimmen für diese Wahl. Andere, kleine Mitarbeitervertretungen für 50 Mitarbeitende dagegen je 1 Stimme.
Unternehmen wie das Kloster Dobbertin oder das Diakoniewerk Pommern haben durch ihre Unternehmensstruktur mehrere Mitarbeitervertretungen. So haben das Kloster Dobbertin oder das Diakoniewerk Pommern ca. 15 bzw. 16 MAVen. Das Kloster Dobbertin hat ca. 1600 Beschäftigte und laut GMAV-Wahlordnung ca. 15 Mitarbeitervertretungen, also mindestens 15 Stimmen in der Abstimmung. Somit haben größere Unternehmen wie das DBK mit nur einer Mitarbeitervertretung wenig Einfluss auf die Entscheidungen im GMAV und in den entsprechenden Gremien der Dienstnehmenden im DW M-V. Eine Briefwahl ist durch die aktuelle GMAV-Wahlordnung nicht möglich. Vorschläge zur Änderung der aktuellen GMAV-Wahlordnung durch Vertreter des DBK wurden regelmäßig durch eine Mehrheit der Mitglieder im GMAV DW M-V abgelehnt. Eine gutachterliche Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen wurde von der GMAV im DW M-V und der Dienstgeberseite ebenfalls abgelehnt.
Ein gleichmäßiges Verhältnis von Stimmen der zu vertretenden Beschäftigten wäre aus Sicht der MAV des DBK das Gebot der heutigen Zeit. Das Grundgesetz schreibt dies im Artikel 3 vor, nach dem alle Menschen gleich sind und nicht benachteiligt bzw. bevorzugt werden dürfen. Die MAV des DBK fragt sich, ob der GMAV DW M-V die Mitbestimmung einer großen Mitarbeitervertretung verhindern möchte und lieber auf das Abstimmungsverhalten kleiner MAVen mit oft vorhandener Abhängigkeit zu ihrem Dienstgeber zählt. Die MAV des DBK sieht sich als „Treiber“, um gesellschaftliche und betriebliche Entwicklungen in kirchlichen Einrichtungen zu verbessern und zu gestalten. Zudem steht sie für den 2. Weg in der Arbeitsrechtssetzung, welches die Dienstgeberseite im DW M-V und viele andere Mitarbeitervertretungen im DW M-V scheinbar verhindern.
So stimmten im Jahr 2018 18 MAVen (u. a. die MAV des DBK) für den 2. Weg in der Arbeitsrechtssetzung und 33 MAVen für den 3. Weg in der Arbeitsrechtssetzung. Dadurch, dass die Mehrheit der Mitarbeitervertretungsvorsitzenden im DW M-V für den 3. Weg in der Arbeitsrechtssetzung im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern stand /steht, wurden 4 Dienstnehmervertreter und 2 Kirchengewerkschaftsvertreter in die Arbeitsrechtliche Kommission im Diakonischen Werk Mecklenburg- Vorpommern (ARK DW M-V) entsandt. Diese Dienstnehmervertreter sind laut Ordnung der ARK DW M-V frei in ihren Entscheidungen und damit nicht rechenschaftspflichtig gegenüber den über 16.000 Beschäftigten im DW M-V.
In den Jahren 2018 bis 2023 haben Dienstnehmervertreter des DBK über 40 Anträge in den Fachausschuss der Dienstnehmervertreter für die Arbeitsrechtliche Kommission im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern eingereicht; so zu Lohnsteigerungen/ Lohnangleichung an Westgehälter, höheren Ausbildungsentgelten, Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, Jubiläumszuwendungen, Geburtenbeihilfe, elektronischer Arbeitszeiterfassung für alle, Regelung der Jahressonderzahlungen…Wesentliche Forderungen haben die Gewerkschaften auf dem 2. Weg bereits in ihren Tarifverträgen geregelt. In den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern (AVR DW M-V) ist dies alles noch unzureichend geregelt und die über 40 Anträge noch nicht abgehandelt bzw. wird dies durch eine große Mehrheit der Beteiligten Dienstnehmervertreter behindert oder mehrfach vertagt, da diese keine Konfrontation mit der Dienstgeberseite wünschen.
Ebenso forderten 1200 Beschäftigte aus dem Kloster Dobbertin und 1100 Beschäftigte aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum mit ihrer Unterschrift eine Inflationsausgleichszahlung. Eine Forderung, die in den
verschiedensten Dienstnehmergremien ungehört bleiben und durch die Dienstgeberseite ignoriert wird. Die Forderungen der Mitarbeitervertretung aus dem Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum nach besseren Arbeits- und Lohnbedingungen sind nach mehr als 30 Jahren deutscher Einheit nicht überzogen, sondern längst überfällig und gerecht. Umso unverständlicher ist es, dass nur noch das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern am 3. Weg in der Arbeitsrechtssetzung in der Nordkirche festhält. Weitere Einrichtungen in der Nordkirche wenden Tarifverträge an und verhandeln diese mit Gewerkschaften und nicht mit „abhängigen“ Dienstnehmervertretern.
Es kann und darf nicht sein, dass „kleine“ Unternehmen mit vielen Mitarbeitervertretungen bessere Arbeits- und Lohnbedingungen, eine Inflationsausgleichszahlung, … für die ca. 17.000 Beschäftigten im DW M-V behindern. Aus diesem Grund hat sich die MAV des DBK in ihrer Sitzung am 31. Juli 2024 entschlossen, eine Klage gegen die GMAV-Wahlordnung im DW M-V vor dem Kirchengericht der Nordkirche einzureichen, um zu prüfen ob die Ordnung den demokratischen Grundsätzen entspricht.