Schlagwörter
Amtsgericht, Bußgeldbescheid, Landesforst, Mecklenburg-Strelitz, Neustrelitz, Rücknahme

Die Landesforst hatte aufgrund eines Verstoßes gegen das Landeswaldgesetz im Jahr 2020 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Stadt Neustrelitz eingeleitet. Trotz einer ausführlichen Stellungnahme, dass keine Ordnungswidrigkeit der Stadt vorliege, erfolgte die Festlegung eines Bußgeldes zunächst in Höhe von 75.000 Euro, dann reduziert auf 35.000 Euro.
Aufgrund des städtischen Einspruchs gegen diesen Bußgeldbescheid hat das zuständige Amtsgericht Waren mit Beschluss vom 21. Februar 2022 das Verfahren an die Landesforst zurücküberwiesen. Wie aus dem jüngsten Bericht der Verwaltung an die Stadtvertreter hervorgeht, Bürgermeister Andreas Grund
Nunmehr wurde mit Schreiben von Ende Oktober 2023 mitgeteilt, dass die Landesforst den Bußgeldbescheid zurücknimmt und das Bußgeldverfahren einstellt.