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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist aufgefordert, für die Wahlperiode 2026 bis 2031 jeweils eine Vorschlagliste für die Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Neubrandenburg und beim Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Neustrelitz aufzustellen. Über die Vorschlaglisten entscheidet der Kreistag.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter müssen Deutsche sein. Sie müssen insbesondere das 25. Lebensjahr (Sozialgericht) bzw. 30. Lebensjahr (Landessozialgericht) vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zählt zu den Gerichtsbezirken des Sozialgerichts Neubrandenburg und des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern.

Personen, die an einer Aufnahme in die Vorschlaglisten interessiert sind, können sich schriftlich unter Verwendung des Aufnahmeformulars bis zum 15.09.2025 an folgende Stelle wenden:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg

Dabei wird um Beachtung gebeten, dass es der handschriftlichen Unterzeichnung der übersandten Formulare bedarf! Das Aufnahmeformular und ein Merkblatt (siehe Anhang) mit weitere Informationen sind auch unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de zu finden.