Schlagwörter

Die Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz hat in der Sitzung am 30.03.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Neubrandenburg und das Amtsgericht Waren gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 17.04.2023 bis zum 25.04.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Rathaus, Markt 1, Bürgerbüro
Montag : 08.00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 17:30 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12:00 Uhr
Rathaus, Strelitzer Straße 1, Touristinformation
Montag – Freitag: 10:00 – 16:00 Uhr
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich (Residenzstadt Neustrelitz, Referat Organisation, Markt 1, 17235 Neustrelitz) oder zu Protokoll nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Referat Organisation bei Frau Maciejewski (03981 / 4534 220) oder bei Frau Anders (03981 / 4534 227) Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.