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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Die Stadt Neustrelitz hat die Bewerbungsfrist bis zum 10. März 2023 verlängert. Gesucht werden in Neustrelitz ca. 20 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Waren oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen in Neustrelitz wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Interessenten bewerben sich schriftlich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) beim Referat für Organisation der Residenzstadt Neustrelitz, Markt 1, 17235 Neustrelitz, E-Mail an organisation@neustrelitz.de. Ansprechpartnerinnen sind die Sachbearbeiterin Frau Anders (Tel: 03981 4534-227) und die Referatsleitung, Frau Maciejewski (Tel: 03981 4534-220).
Bewerbungsformulare sind auf der Homepage der Residenzstadt Neustrelitz bzw. unter www.schoeffenwahl.de zu finden. Außerdem sind im Bürgerbüro Neustrelitz während der Öffnungszeiten Bewerberformulare erhältlich.
Zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erstellen die Jugendhilfeausschüsse die Vorschlagslisten. Dies ist wichtig, um zu sicherzustellen, dass erzieherisch befähigte Personen in die Vorschlagslisten aufgenommen werden.
Da jedoch die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht alle Personen kennen können, die diese Voraussetzung erfüllen und darüber hinaus auch noch bereit sind, dieses Ehrenamt anzunehmen, sollten sich interessierte Personen entweder direkt bei den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses oder im Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, An der Hochstraße 1 in 17036 Neubrandenburg, bei Frau Oppelt, Telefon 0395 57087-5353, E-Mail katharina.oppelt@lk-seenplatte.de, melden.
Vorschläge oder Bewerbung für ein Amt als Jugendschöffe bitte direkt in schriftlicher Form mit dem Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular (zu finden unter www.neustrelitz.de, www.schoeffenwahl.de oder unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de) an das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte senden.
Weitere Informationen sowohl zur Schöffen- als auch zur Jugendschöffenwahl im Internet unter www.schoeffenwahl.de