Für das Aufstellen der Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird für die kommende Amtsperiode 2024 bis 2028 wieder eine Vielzahl an interessierten und engagierten, erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen gesucht.
Die erzieherische Befähigung einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen ist dabei nicht ausschließlich an die Ausübung eines pädagogischen Berufes gebunden. Erfahrungen in der Jugenderziehung kann man auch als Trainerin und Trainer bzw. durch die Betreuung im Kindersport oder als Begleitung einer Kinder- und Jugendgruppe im Ferienlager sammeln sowie überall dort, wo man mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig in Kontakt kommt. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Auch Vorruheständlerinnen und Vorruheständler bzw. Rentnerinnen und Rentner oder Pensionäre können dabei entsprechend tätig werden.
In den vergangenen zwei Monaten hat die Polizei in Neustrelitz mehrere Strafanzeigen gegen zwei Neustrelitzer im Alter von 15 Jahren und 19 Jahren aufgenommen. Durch die Kripo Neustrelitz werden und wurden u.a. Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahls, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und des Verstoßes gegen das Waffengesetz geführt.
Die Beschuldigten übten Druck auf einige Geschädigte aus, um die Rücknahme der Strafanzeigen zu veranlassen. Mehrfache Gefährderansprachen durch die Polizei zeigten keine Wirkung. Die Beschuldigten zeigten zudem kein Unrechtsbewusstsein.
Umfangreiche Ermittlungen der Polizei begründeten den Verdacht einer Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr, woraufhin ein Haftbefehl bei der Staatsanwaltschaft angeregt wurde. Diese beantragte einen Haftbefehl gegen beide Beschuldigte, der gestern durch das Amtsgericht Waren/Außenstelle Neustrelitz erlassen wurde.
Christina Sturm wird mit Wirkung zum 1. April Verwaltungsdezernentin der Residenzstadt Neustrelitz. Der Hauptausschuss der Stadtvertretung hatte dem Vorschlag der Verwaltung zur Stellenbesetzung am 13. Dezember vergangenen Jahres bereits per Beschluss zugestimmt. Vorausgegangen war ein Stellenbesetzungsverfahren mit öffentlicher Ausschreibung. Die neue Dezernentin ist vielen bereits als Kaufmännische Geschäftsführerin des Kulturquartiers Mecklenburg-Strelitz seit Mai 2018 bekannt.
Wie das Polizeipräsidium Neubrandenburg gestern bekanntgegeben hatte, ist es am selben Tag zu einem Brand in der Neubrandenburger Oststadt gekommen (Strelitzius berichtete). In der Wohnung wurden durch Polizeibeamte des Hauptreviers Neubrandenburg eine 69-Jährige und eine 33-Jährige aufgefunden und evakuiert. Die beiden Frauen wiesen neben den Verbrennungen Verletzungen am Körper auf, die nach bisherigen Erkenntnissen durch stumpfe Gewalteinwirkung herbeigeführt wurden. Die elf Monate alte Tochter der 33-Jährigen wurde bereits vor Eintreffen der Polizeibeamten durch andere Hausbewohner aus der verqualmten Wohnung geholt. Nun wird wegen versuchten Totschlags ermittelt, der verdächtige wurde festgenommen.
Zum Einsatz kamen neben den Kameraden der Berufsfeuerwehr Neubrandenburg, zwei Notärzte und vier Rettungswagen. Die 33-Jährige Deutsche wurde in eine Spezialklinik nach Berlin gebracht. Das Baby und die Seniorin befinden sich ebenfalls in stationärer Behandlung.
Die Polizei brachte sofort drei Funkstreifenwagenbesatzungen, den Kriminaldauerdienst sowie Ermittler und Kriminaltechniker der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg zum Einsatz. Aufgrund der Verletzungsmuster der beiden Geschädigten und des Brandes in der Wohnung wurden Ermittlungen zum Verdacht des versuchten Totschlags aufgenommen. Durch die umgehend eingeleiteten Ermittlungen konnte ein Tatverdächtiger namentlich bekannt gemacht werden. Bei ihm handelt es sich um einen 56-jährigen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Rostock. Mit Unterstützung von Spezialkräften des Landeskriminalamtes wurde der Tatverdächtige widerstandslos an seinem Wohnort im Landkreis Rostock festgenommen und nach Neubrandenburg gebracht.
Derzeit laufen weitere Ermittlungen und Vernehmungen. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wird über die Beantragung eines Haftbefehls entscheiden. Zum Motiv können derzeit keine Angaben gemacht werden. Durch das Polizeipräsidium Rostock werden disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet und das Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte ausgesprochen.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat im Ergebnis eines Urteils des Verwaltungsgerichtes heute – trotz aktueller 7-Tage-Inzidenz von 163,0 – seine Allgemeinverfügung zur so genannten 15-Kilometer-Regelung und zur Ausgangsbeschränkung zurückgenommen. Geklagt hatten sechs Einwohner, zwei der Verfahren sind am Freitagabend zu Gunsten der Antragsteller entschieden worden, wie vom Gericht mitgeteilt wurde.
Das führt zu Irritationen bei der Kreisverwaltung nebenan in Neubrandenburg. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – heutige Inzidenz 130,2 – gibt es eine vergleichbare Allgemeinverfügung zur 15-km-Regelung und zu den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Diese Schutzmaßnahmen stützten sich auf die im MV-Gipfel beschlossene „Corona-Ampel“, und diese schreibt bei Überschreitung eines Schwellwerts die genannten Einschränkungen vor. Mit der Landesregierung wird es aus diesem Grund noch heute eine Abstimmung geben, um das weitere Vorgehen zu prüfen. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden beide Schutzmaßnahmen zeitlich begrenzt, sie können jederzeit widerrufen werden.
Wie gestern an dieser Stelle gemeldet, wurden am vergangenen Wochenende in Mirow zwei Cannabisplantagen von der Polizei entdeckt. Ein 36-jähriger Neustrelitzer wurde festgenommen.
Nach der erfolgten Beschuldigtenvernehmung und erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der Mann dem Haftrichter vorgeführt. Im Ergebnis dessen wurde Haftbefehl erlassen und der Festgenommene in die JVA Neustrelitz gebracht.
In der Auseinandersetzung um die Badestege in den Neustrelitzer Ortsteilen (Strelitzius berichtete) hat Bürgermeister Andreas Grund wie erwartet erneut formellen Widerspruch gegen den Beschluss der Stadtvertretung zum Erhalt und zur Sanierung der Freizeitanlagen eingelegt. Darüber informierte Stadtpräsident Ernst-August von der Wense nach Eingang der entsprechenden Mitteilung heute Morgen. Nun werde von beiden Seiten die Kommunalaufsicht des Landkreises angerufen. Den Gang vor die Verwaltungsrichter in Greifswald halte er sich weiter offen, so von der Wense auf Nachfrage von Strelitzius.
„Der Bürgermeister meint, dass das Thema Verkehrssichungspflicht reines Verwaltungshandeln sei und wir uns als Stadtvertretung quasi da raus zu halten haben. Das zeugt von einem ganz eigenen Demokratie- und Machtverständnis“, so der Stadtpräsident. „Er meint scheinbar, sich der Kontrolle des gewählten Parlaments mit einem solchen Argument entziehen zu können.“
Stadtpräsident Ernst-August von der Wense wird im Fall des Falles das Verwaltungsgericht anrufen.
In der Auseinandersetzung zwischen Neustrelitzer Stadtvertretung und Bürgermeister Andreas Grund um die Zukunft der Badestege in den Ortsteilen (Strelitzius berichtete) ist eine Klage von Stadtpräsident Ernst-August von der Wense vor dem Verwaltungsgericht in Greifswald nicht mehr ausgeschlossen. Auf der heutigen Sitzung der Stadtvertretung hatten die Abgeordneten zunächst ihren Beschluss aus der vorangegangenen Tagung, gegen die der Bürgermeister in Widerspruch gegangen war, formell bestätigt. Zugleich lehnten sie eine Verwaltungsvorlage in der Angelegenheit fast einhellig ab.
Auf Nachfrage des Stadtpräsidenten kündigte der Bürgermeister erneuten Widerspruch an. In diesem Fall bliebe nur die juristische Entscheidung. Von der Wense ist durch die Stadtvertreter zu der Klage ermächtigt worden.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat heute nach übereinstimmenden Medienberichten die Corona-Verordnung der Landesregierung als unverhältnismäßig gekippt, wonach sich Bürger des Bundeslandes an den Oster-Festtagen nur im wohnortnahen Bereich bewegen dürfen. Damit gibt es für die Einheimischen keine Reiseverbote beispielsweise in die Mecklenburgische Seenplatte oder an die Ostsee einschließlich der Inseln. Ob das eine gute Nachricht ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Aus epidemiologischer Sicht sicherlich nicht.
Das Einreiseverbot aus anderen Bundesländern bleibt aber bestehen. Mehrere Anwälte und eine Bürgerin hatten gegen die Verordnung der Landesregierung geklagt.
Der zuständige Richter am Amtsgericht Neubrandenburg hat am gestrigen Nachmittag bzw. frühen Abend gegen die drei vermutlichen serbischen Serieneinbrecher (Strelitzius berichtete) Haftbefehl erlassen. Sie wurden in die Arrestanstalt nach Neustrelitz gebracht.
Die Beamten der Ermittlungsgruppe des Kriminalkommissariats Neubrandenburg sind weiter beim Aufarbeiten der komplexen Sachverhalte, beim Sortieren des Diebesgutes etc. In den kommenden Tagen werden die Geschädigten kontaktiert, damit diese ihr Eigentum unter den sichergestellten Diebesgut wiedererkennen können.
Die drei anderen serbischen Staatsangehörigen mit aktuellem Abschiebehaftbefehl im Alter von 15, 46 und 56 Jahren, die bei der Wohnungsdurchsuchung in Neubrandenburg angetroffen wurden, sind inzwischen zum Flugplatz gebracht und abgeschoben worden.