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Christina Sturm wird mit Wirkung zum 1. April Verwaltungsdezernentin der Residenzstadt Neustrelitz. Der Hauptausschuss der Stadtvertretung hatte dem Vorschlag der Verwaltung zur Stellenbesetzung am 13. Dezember vergangenen Jahres bereits per Beschluss zugestimmt. Vorausgegangen war ein Stellenbesetzungsverfahren mit öffentlicher Ausschreibung. Die neue Dezernentin ist vielen bereits als Kaufmännische Geschäftsführerin des Kulturquartiers Mecklenburg-Strelitz seit Mai 2018 bekannt.
Gegen das Stellenbesetzungsverfahren hatten einige Mitglieder des Hauptausschusses nachträglich geklagt. Mit Beschluss vom 23. Februar dieses Jahres hat das Verwaltungsgericht Greifswald die Anträge im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als unzulässig abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, dass die Hauptausschussmitglieder sowohl hinsichtlich des Hauptantrages als auch hinsichtlich des gestellten Hilfsantrages nicht antragsberechtigt seien. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass der Beschluss zur Stellenbesetzung vom Bürgermeister umgesetzt werden kann, ohne dass er damit in mögliche Informationsrechte einzelner Hauptausschussmitglieder eingreift, denn der dafür zuständige Hauptausschuss habe hier bereits die entsprechende Entscheidung getroffen.
Ohne Ergebnis blieb das Stellenbesetzungsverfahren für die Stelle des Dezernenten/der Dezernentin für Stadtentwicklung und Bau. In seiner nächsten Sitzung am 28. März wird sich der Hauptausschuss erneut damit befassen.