Ein 47-jähriger offensichtlich angetrunkener Autofahrer hat am Dienstagabend in der Neubrandenburger Flurstraße versucht vor der Polizei zu flüchten. Als ihm dies misslang, verweigerte er eine Atemalkoholkontrolle, wurde ausfallend und schlug einem der Beamten mit der Faust ins Gesicht. Dieser wurde leicht verletzt, konnte aber seinen Dienst fortsetzen.
Bei der späteren Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der 47-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 47-Jährige aus dem Klinikum Neubrandenburg entlassen, wo eine Blutprobe entnommen worden war. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Beleidigung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) informieren:
Insgesamt wurden bislang 445 Menschen in MV positiv auf das Virus getestet. 52 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, acht davon auf einer Intensivstation. Bislang gab es drei Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.
In sechs Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städte auswerten, wurden insgesamt bislang fast 16.400 Corona-Tests analysiert.
Die Anzahl inzwischen genesener Personen ist nicht meldepflichtig und wird daher nicht statistisch erfasst.
Am späten Vormittag des heutigen Mittwochs ist es in Wesenberg am Windmühlenberg zu einem Carportbrand gekommen, bei dem der Eigentümer schwer verletzt wurde. Als die Rettungskräfte eintrafen, brannte der Carport bereits in voller Ausdehnung und die Flammen hatten auf einen benachbarten Schuppen übergegriffen, in dem Brennholz und Stroh gelagert worden waren.
Ein Feuerwehrkamerad der Wesenberger Ehrenabteilung, der in der Nähe eine Laube hat, konnte den Schwerverletzten aus dem brennenden Carport ziehen, ihn betreuen und nebenbei noch die Retter einweisen, wie mir Feuerwehrsprecher Thomas Junge das dramatische Geschehen schildert. Leider hätten weitere Pesonen tatenlos zugesehen, sodass sich die Alarmierung verzögerte.
Die Feuerwehren konnten eine weitere Ausbreitung des Brandes verhindern. Zur Unterstützung waren Kameraden aus Wustrow, Strasen, Mirow und Neustrelitz sowie die Feuerwehrführungsgruppe des Amtes Kleinseenplatte angerückt.
Seit dem 19. März grüßen die Mitarbeiter der “Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg / Neustrelitz” täglich um 15 Uhr auf Facebook und Instagram ihr Publikum. Oft sind diese Grüße mit den Stücken verbunden, die an diesem Tag nicht stattfinden können, manchmal sind es aber auch persönliche Grüße. “Unser Publikum fehlt uns und wir möchten mit ihm in Kontakt bleiben”, heißt es in einer Mitteilung.
Ab heute wurden die social media Aktivitäten um künstlerische Beiträge erweitert und sind nun auch täglich mit„Kleine Kunst im Stream!“ auf dem YOUTUBE-Kanal der Theaterschaffenden präsent. Immer um 11 Uhr!
Nach intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern hat Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe die Verwaltungsvereinbarungen zum Soforthilfeprogramm des Bundes zur Umsetzung des Programms für Mitarbeiter bis zu 10 Beschäftigten unterzeichnet. „Wir haben uns in den Verhandlungen mit dem Bund auf eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller geeinigt. Für das Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte können die vom Bund zugesagten Mittel fließen. Das Land war hier in Vorleistung gegangen. Mehr Unternehmen können von der Hilfe künftig profitieren. Landwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen sind neu mit dabei. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Die Konditionen bleiben erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.
Erweiterung des Kreises der Antragsteller
Zu den bisherigen Antragstellern kommen folgende Kreise hinzu:
• Einbeziehung der gesamten Branche der Land- und Forstwirtschaft in die Hilfe. Somit können nun auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur von den Soforthilfen profitieren.
• Auch Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind, können die Hilfe erhalten. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.
• Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z.B. als gGmbH oder als e.V. organisiert sein.
Nun auch von 50 bis 100 Beschäftigte nichtrückzahlbarer Zuschuss
Das Land finanziert im Rahmen des Soforthilfeprogramms künftig nicht mehr nur Unternehmen von 10 bis 49 Beschäftigten. „Unternehmen von 50 bis 100 Beschäftigten mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ebenfalls aus dem eigenen Landesprogramm nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro. Das ist direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Glawe weiter.
Für Unternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten besteht ebenso die Möglichkeit der Unterstützung. Hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ (Strelitzius berichtete) entschieden. Die Unterstützung kann beispielsweise durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen.
Das Romantik Hotel Gutshaus Ludorf an der Müritz. Foto: Hotel
Die Betreiber touristisch genutzter Schlösser und Gutsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern wünschen sich eine Aufhebung der Tourismussperre zum frühesten vertretbaren Zeitpunkt und eine Diskussion über Entschädigungen sowie schnellere finanzielle Hilfen. Die 350 touristisch genutzten Gutshäuser in Mecklenburg seien für den ländlichen Raum als Arbeitgeber mittlerweile enorm wichtig geworden, heißt es in einem Strelitzius zugeleiteten Positionspapier. Sie seien oftmals der einzige Arbeitgeber im Dorf und außerdem Auftraggeber für eine ganze Reihe Subunternehmer.
Aus Sicht der zumeist kleineren Betriebe in Gutshäusern und Schlössern wäre eine mittelfristige Schließung bis zum Sommer oder darüber hinaus fatal. Durch den kompletten Einbruch der Einnahmen in der anlaufenden Saison ist den meisten der Häuser bereits jetzt ein existenzieller Schaden entstanden. Weggefallen sind nicht nur die Buchungen der Touristen, sondern auch die Veranstaltungen wie Hochzeiten und Firmentagungen. Dieser Ausfall betrifft das gesamte Geschäftsjahr, da in der Saison insbesondere die Löhne für die buchungsschwachen Zeiten von Anfang Oktober bis Mitte März erwirtschaftet werden.
Kurzarbeit große Herausforderung
Eine große Einschränkung bedeutet die Situation für die Mitarbeiter. Sie befinden sich fast vollständig in Kurzarbeit 0 und müssen mit 60 bzw. 67 Prozent der Bezüge auskommen – in den unteren Tarifgruppen eine große Herausforderung. Zusätzlich unter Druck geraten die Betriebe durch die laufenden Kosten, wie Kredite und Pacht. Durch erste Hilfszusagen konnte der unmittelbare Druck mit Einschränkung abgemildert werden. Allerdings sind nach Aussagen der Banken erste tatsächliche Hilfen nicht vor Mai zu erwarten. Auch das Kurzarbeitergeld hilft, allerdings muss es vorfinanziert werden und macht dadurch eine monatliche Liquidität nötig, die in der gegenwärtigen Situation nur durch Rücklagen oder kurzfristige Kredite aufzubringen ist.
Aktuell fehle bei der Arbeitsagentur offensichtlich sogar die erforderliche Software, so dass Anträge auf Kurzarbeit derzeit gar nicht im System bearbeitet werden können, heißt es weiter. Bisher überhaupt nicht geregelt sei der komplette Einkommensausfall der Eigentümer der meist als GbR oder Personengesellschaft geführten Gutshäuser. Diese haben ihr Einkommen bisher aus den Einnahmen der Betriebe bestritten, die jetzt komplett wegfallen. Auf Kurzarbeitergeld haben sie keinen Anspruch. Auch hier müsse es eine Regelung geben.
Deutliche Auswirkungen auf 2021
“Durch unser saisonbedingtes Wirtschaften wird die Krise deutliche Auswirkungen auch auf das Jahr 2021 haben. Denn in der Saison 2020 sichern wir den Fortbestand und die Bezahlung der Mitarbeiter im Winter 2020/21. Kein anderer Wirtschaftszweig ist von der Corona-Krise so betroffen wie der Tourismus. Wir als Betreiber*innen touristisch genutzter Gutshäuser tragen mit anderen Tourismus-Unternehmer*innen damit einen großen Teil der wirtschaftlichen Last, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verursacht werden. Das tun wir gern, da wir uns in einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung sehen”, wird in dem Dokument hervorgehoben. “Allerdings wünschen wir uns eine Diskussion über mögliche finanzielle Hilfen. Denn nur so können wir unser Ziel erreichen, dass gesunde und florierende Unternehmen ihre Arbeit mit Engagement und Einsatz nach der Krise wieder aufnehmen können und so die Arbeitsplätze im Bereich des Tourismus im ländlichen Raum, insbesondere in den Gutsdörfern, langfristig sichern können.”
Die „Corona-Taskforce“ der Bundesagentur für Arbeit hat in einer Übersicht, welche ich hier anhänge, die aktuellen Soforthilfen zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen während der Corona-Pandemie (Stand 30. März 2020) dargestellt. Neben den Maßnahmen des Bundes finden sich hier auch die aktuellen Maßnahmen der einzelnen Bundesländer für den Wirtschafts- und den privaten Sektor.
Aus aktuellem Anlass wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Diese müssen in einem Prüfungsverfahren, das auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann, nachgewiesen werden.
Die Baumaßnahme Kreisstraße MSE 95 Neuhof-Carwitz (Strelitzius berichtete) ist planmäßig am heutigen 1. April begonnen worden. Wie die Kreisverwaltung der Seenplatte mitteilt, ist aus bautechnologischen Gründen erst ab dem 6. April, also ab kommenden Montag, eine Vollsperrung der Kreisstraße zwischen beiden Orten erforderlich.
Moritz König (vorn) hat den Drucker bei Daniel Domscheid-Berg abgeliefert, der ein versandfertiges Visier zeigt. Foto: Carolinum
Das Neustrelitzer Gymnasium Carolinum hat seinen 3-D-Drucker nach Fürstenberg verliehen. Dort wird das Gerät im Fabrikationslabor “Verstehbahnhof” neben weiteren seiner Art für die Produktion von Corona-Schutzvisieren eingesetzt. Der frühere WikiLeaks-Sprecher, Informatiker Daniel Domscheit-Berg, ist 1. Vorsitzender des dortigen Trägervereins. Als gleichzeitiger Partner des Carolinums hatten er und seiner Frau Anke, linke Bundestagsabgeordnete, die das Visier-Projekt mit aus der Taufe gehoben hat, um den Drucker gebeten.
Der wird zur Zeit an der Schule ohnehin nicht gebraucht und kann nun vorübergehend einem guten Zweck dienen. Die Visiere werden dringend benötigt, die Nachfrage ist groß. “Sofalebensretter” Moritz König (Strelitzius berichtete), Altcaroliner und Student, hat die Technik spornstreichs in die Nachbarstadt gebracht. “Ein gutes Beispiel, wie man einander in schweren Zeiten helfen kann”, kommentierte Carolinum-Leiter Henry Tesch.
Werkstattleiter Simon hält die Visier-Produktion in Fürstenberg rund um die Uhr am Laufen. Foto: Verstehbahnhof