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Digitalisierung, Finanzen, Gesundheit, Kultur, Mecklenburg-Vorpommern, Wirtschaft

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat sich in der heutigen Kabinettssitzung auf die Schaffung des „MV-Schutzfonds“ verständigt. Mit einem Maßnahmenpaket von insgesamt 1,1 Milliarden Euro sollen die Unternehmen im Land unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Auch für die Krankenversorgung sind zusätzliche Ausgaben geplant – für notwendige Ausstattungen, Impfstoffe und Hilfsmittel.
Zur Finanzierung aller Maßnahmen ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. Die Hilfsmaßnahmen für Wirtschaft und Arbeitsplätze sind:
- Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in wirtschaftlicher Schieflage können ab morgen eine Soforthilfe beantragen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können beim Landesförderinstitut beantragt worden. Damit zieht das Land die Hilfen des Bundes für Kleinstunternehmen vor (einmalig 9.000 Euro bei 0 bis 5 Arbeitsplätzen, 15.000 Euro bei 6 bis 10 Arbeitsplätzen) und unterstützt mit 125 Millionen Euro aus eigenen Mitteln auch Kleinunternehmen bis 49 Beschäftigte, die sich aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (einmalig 25.000 Euro bei 11 bis 24 Arbeitsplätzen, 40.000 Euro bei 25 bis 49 Arbeitsplätzen).
- Für alle Unternehmen stehen 200 Millionen Euro für weitgehend zinsfreie Überbrückungsdarlehen bereit.
- Der Bürgschaftsrahmen des Landes wird um 400 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro erhöht.
- 100 Millionen Euro werden für ein Beteiligungsprogramm bereitgestellt, mit dem sich das Land zeitweilig an Unternehmen beteiligen kann, um diese zu stabilisieren.
Die verschiedenen Hilfen für Unternehmen schließen sich nicht gegenseitig aus.
- 25 Millionen Euro gibt es für die Unterstützung von Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und ehrenamtlich Engagierten. Das Land sagt zugleich zu, dass Landeszuschüsse an Kultureinrichtungen nicht deshalb gekürzt oder gestrichen werden, weil die Erbringung der Leistung nicht möglich ist.
- 60 Millionen Euro zusätzlich für die Krankenhausinfrastruktur (Einrichtung von Intensivbetten, Beatmungsgeräten, Schleusen und Isolationseinrichtungen)
- 20 Millionen Euro für Investitionen in die Digitalisierung und Ausstattung öffentlicher Einrichtungen
- 70 Millionen Euro für Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier geht es insbesondere um
die Lohnfortzahlung, - 100 Millionen Euro Reserve für weitere Maßnahmen.
Wie sieht denn die Unterstützung von Berufstätigen aus, die aufgrund der vorsorglichen Schließung der Kitas und Schulen zu Hause bleiben müssen und sich unbezahlt freistellen lassen müssen, weil der Arbeitgeber keine bezahlte Freistellung leisten kann?
Ich glaube kaum, dass Sie hier im Blog eine Antwort auf Ihre Frage erwarten können. Rufen Sie eine Hotline Ihrer Kommune oder des Landkreises an. Dort wird man Ihnen sicherlich weiterhelfen können.