In Deutschland leben schätzungsweise 1,2 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen. Alle stehen vor ähnlichen Herausforderungen im Alltag – beispielsweise im Supermarkt: Ob kleine Preisschilder, Aktionsartikel im Laufweg oder häufig neu sortierte Ware, für Menschen mit Sehbehinderung ist der Einkauf allein nur schwer zu bewältigen. Sie benötigen Unterstützung, um die gewünschten Produkte zu finden, Preise zu lesen, offene Waren zu Verpacken oder das Mindesthaltbarkeitsdatum zu erkennen. Eine Studie der Hochschule Neubrandenburg hat sich nun erstmals in Deutschland dem Einkaufs-, Koch- und Ernährungsverhalten sehbehinderter Menschen wissenschaftlich genähert.
Im Ergebnis konnten Empfehlungen für den Einzelhandel formuliert werden, die es Sehbehinderten leichter machen, ihren Alltag selbst zu stemmen. „Zudem dient die Studie als Aufruf an uns Diätassistenten, Menschen mit Sehbehinderung zu berücksichtigen und unsere Beratungskonzepte auf sie anzupassen, um die Ernährungsqualität zu verbessern“, betont Prof. Dr. Luzia Valentini (Professur für Klinische Diätetik und Ernährung, Direktorin des In-Instituts für evidenzbasierte Diätetik NIED).
Die Idee für die Studie entwickelten Diätetik-Studierende im Modul „Wissenschaftliches Arbeiten“. „Der Blinden- und Sehbehindertenverein Neubrandenburg hatte eine Vortragsanfrage an den Studiengang Diätetik gestellt und war interessiert an weiteren gemeinsamen Projekten “, erzählt Prof. Valentini. So griff sie das Thema gemeinsam mit ihren Studierenden auf. Die Nachwuchswissenschaftler*innen entwarfen die Befragung, führten sie durch und werteten sie aus.
Die Ergebnisse zusammengefasst:Drei Viertel der befragten Sehbehinderten benötigen die Unterstützung von Marktangestellten oder anderen Einkaufenden, insbesondere bei der Suche der Ware, dem Lesen der Preise und dem Lebensmitteltransport. Mittlerweile nutzen etwa 40 Prozent der Befragten elektrische Leselupen, 27 Prozent greifen auf spezielle Apps für Smartphones zurück, die Texte vorlesen können. Über 40 Prozent wünschen sich einen verbesserten Personalservice und eine Begleitung in der Einkaufsstätte. Sie äußern zudem den Wunsch nach mehr Barrierefreiheit, wie etwa keine Hindernisse durch Produkte, die mitten im Gang stehen.
Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph und die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) haben die Pokale und Urkunden an die Sieger im Wettbewerb um den „Produkt-Leuchtturm MV 2020“ übergeben. Die zehn Siegerprodukte stehen seit Beginn des Jahres fest. Im Wettbewerb um den „Produkt-Leuchtturm MV“ hatten die Fachkunden der 1. Landesweiten Warenbörse “Regional + Bio aus MV“ im Oktober letzten Jahres entschieden. Nun endlich war eine Preisübergabe in Präsenz möglich. Die Preise werden erstmals vergeben.
In der Kategorie „Tiefkühlprodukte“ konnte die in Neubrandenburg beheimatete Eismanufaktur Jackle & Heidi einen Preis für ihre Eiscreme mit Wacholder und Basilikum erringen. Das handgemachte Eis – vorportioniert im Becher mit Holzlöffel – beinhaltet Birne und Basilikum aus MV. Es enthält ausschließlich natürliche Zutaten, keine Bindemittel, Konservierungsstoffe und Aromen. Der Becher und die Banderole sind aus Papier und der Löffel ist aus Holz, damit erfüllt die Verpackung den Anspruch, Ressourcen schonend zu sein. Jackle & Heidi entwickelten dieses Speiseeis im Ergebnis eines Workshops der Fellows – dem Expertennetzwerk der Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes. Das Speiseeis ist in ausgewählten EDEKA-Märkten Nordostdeutschlands, im Werksverkauf, in der gläsernen Manufaktur und über ca. 100 Reseller in MV sowie bundesweit auf Messen und Events erhältlich.
„Die ausgewählten Siegerprodukte sind Produktleuchttürme der Ernährungsbranche unseres Landes. Sie stehen stellvertretend für hervorragende Lebensmittel aus allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Sie sind Bestandteil unserer kulinarischen Visitenkarte, die die Vielfalt der Branche deutlich macht. Die Produktleuchttürme MV sind innovative Produktideen mit hochwertiger Qualität von kreativen Unternehmerinnen und Unternehmern der Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns. Die Leuchttürme stehen für Regionalität, Innovation und Kreativität und damit für die Zukunftsfähigkeit der Branche. Die Unternehmen aus MV können sich überregional positionieren und behaupten“, betonte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph im Rahmen der Preisverleihung.
„In nahezu allen Branchen gibt es jetzt noch Chancen auf tolle Ausbildungsplätze. Viele Ausbildungsbetriebe aus dem verarbeitenden Gewerbe, dem Gastgewerbe, dem Handel oder der Dienstleistungsbranche nehmen auch jetzt noch Bewerbungen für den Ausbildungsstart 2021 entgegen. Egal ob Anlagenmechaniker, Fachinformatiker, Kaufleute im Einzelhandel, Hotelfachleute – die Wirtschaftsregion hält viele Angebote bereit. Ich rufe alle kurzentschlossenen Ausbildungsinteressierten auf, dieses persönliche Beratungsangebot bei den Spezialisten für die Berufsausbildung in der IHK wahrzunehmen.“ Mit diesen Worten wendet sich Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern an alle jene Schülerinnen und Schüler, die bisher noch keinen Ausbildungsvertrag für 2021 in der Tasche haben. Den passenden Beruf für solch einen Vertrag können die Jugendlichen am morgigen 25. August während einer sogenannten Nachvermittlungsaktion finden.
Spezialisten der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Neubrandenburg, der IHK, der Handwerkskammer und des Bauernverbandes erwarten die Ausbildungsinteressenten von 8.30 bis 16 Uhr im IHK-Gebäude in der Neubrandenburger Katharinenstraße 48. „Angesicht des Fachkräfteengpasses dürfen wir nichts unversucht lassen, jungen Menschen eine Chance für den Einstieg in das Berufsleben zu eröffnen. Viele Unternehmen in fast allen Branchen suchen händeringend Nachwuchs. Ein Besuch dieser Börse lohnt sich auf jeden Fall. Den ein oder anderen Ausbildungsplatz haben wir in den letzten Jahren auf diesem Weg sofort besetzt“, so Thomas Besse, Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur. “Und junge Menschen sollten wissen, eine abgeschlossene Berufsausbildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit.“
Während am Vormittag die Beratung zu bereits fest vergebenen Terminen stattfindet, besteht ab 13 Uhr die Möglichkeit, sich entweder spontan über die Ausbildungshotline der IHK (0395 5597444) eine Beratung für den Nachmittag zu sichern oder gleich im Kammergebäude vorbeizuschauen.
Der Burgverein Wesenberg veranstaltet am morgigen Sonnabend ab 11 Uhr auf dem Burghof wieder einen Bücherbasar. Am Freitag, den 2. Juli, findet an selber Stelle von 18 bis 22 Uhr ein Liederabend statt. Es spielen „Götz Rausch und die fliegenden Bauten“. Nähere Informationen folgen, heißt es vom Verein.
Astrid Lehmann hat sich ernsthaft Gedanken gemacht, was Menschen brauchen, die auf einer Intensivstation arbeiten. „Ich habe mir gedacht, es muss was fürs Frühstück dabei sein, Kekse zum Kaffee, was Süßes für die Nerven – und was ich selbst gern esse“, erzählte sie lachend, als sie mit ihrem Mann Mathias kistenweise Verpflegung für die Mitarbeitenden der Intensivstationen im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg übergab. Von Marmelade und Müsli über Tee, Kaffee, Würstchen, Säfte und Gebäck bis hin zu Nüssen und Knabberzeug ist für jeden Geschmack – und jede Schicht – etwas dabei.
Das Ehepaar betreibt den Rewe-Markt in Broda und möchte mit der Spende die Arbeit des Teams der Intensivstationen würdigen. „Wir kennen einige Kollegen persönlich, wir wissen, dass hier am Limit gearbeitet wird. Unsere Tochter, unser Sohn und unser Schwiegersohn arbeiten auch hier im Krankenhaus“, erklärte Mathias Lehmann die Verbindung zum Klinikum.
Bei den Mitarbeitenden, die die Spende in Empfang nahmen, herrschte große Vorfreude auf all die leckeren Sachen. Bereichspflegedienstleiter Christian Böttcher, der sich herzlich bei den Spendern bedankte, prophezeite, dass die Vorräte angesichts des großen Teams wohl bald verputzt sein werden.
Auf ihrer heutigen Sitzung hat sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auf weitere Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Corona-Landesverordnung verständigt. „Wir haben im Kabinett weitere Lockerungen beschlossen, die in den kommenden Tagen umgesetzt werden können. Dabei haben wir die Kontaktbeschränkungen geöffnet. Ab Donnerstag (20. Mai) können sich zwei Haushalte treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet. Die Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai für Menschen mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich. Nebenwohnungsbesitzer können ab dem 07. Juni wieder einreisen. Auch für Gaststätten, Kantinen sind entsprechende Regelungen getroffen worden. Darüber hinaus können Autokinos wieder aufmachen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. „Trotz der Lockerungen ist es wichtig, weiter die AHA-Regeln zu befolgen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen. Wir wollen das größtmögliche Maß an Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit bei den Öffnungen erreichen. Das was geöffnet wird, soll auch offen bleiben.“
Ergebnisse und Lockerungen der Corona-Landesverordnung der heutigen Kabinettssitzung im Überblick
Lockerung der Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig. Dabei gelten Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, als ein Hausstand. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Ebenso werden dazugehörige notwendige Begleitpersonen eines Menschen mit Behinderungen nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Menschen mit Behinderungen erforderlich ist. Ebenfalls nicht mitgerechnet werden Geimpfte und Genesene nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes.
Einreiseverbot für Nebenwohnsitz gelockert
Das Einreiseverbot gilt ab dem 7. Juni 2021 nicht mehr für Personen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie nicht für Personen, die mit Betreibern von Campingplätzen, Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern oder Hausbooten oder vergleichbaren Anbietern bis einschließlich 20. Mai 2021 einen Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 abgeschlossen haben, sowie nicht für Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Pächter eines auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg- Vorpommern liegenden Grundstücks, Kleingartens oder Bootseigner mit Liegeplatz in Mecklenburg-Vorpommern sind. Diese Personen dürfen sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.
Ab dem 14. Juni 2021 können zudem wieder Personen nach MV einreisen, die eine touristische Beherbergung in Anspruch nehmen.
Beherbergung von Dauercampern und Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten und touristische Beherbergung
Die Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai wieder möglich. Dauercamper und Dauernutzer von Booten müssen ihren Hauptwohnsitz entweder in Mecklenburg-Vorpommern haben oder, wenn dieser außerhalb liegt, geimpft oder genesen sein. Hierbei muss jeweils bis einschließlich 20. Mai 2021 ein Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 geschlossen worden sein. Die Beherbergung ist zulässig, sofern die Inanspruchnahme der Leistung unter ausschließlicher Nutzung eigener sanitärer Anlagen erfolgt.
Ferner ist grundsätzlich eine Beherbergung aus touristischen Gründen für Personen mit Hauptwohnsitz in M-V ab dem 07. Juni 2021 und für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von M-V ab dem 14. Juni 2021 wieder möglich.
Öffnung im Einzelhandel:
Ab dem 25. Mai 2021 sind sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet und können ohne Test besucht werden. Es besteht weiterhin die Pflicht einer Mund-Nase-Bedeckung sowie einer Kundenkorbpflicht.
Öffnung von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios
Ab dem 25. Mai 2021 sind sämtliche Dienstleistungsbetriebe für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierzu zählen Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios und ähnliche Betriebe, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, wie zum Beispiel Barbiere und Fußpflege.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist nur für solche Besucher gestattet, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis (gemäß § 1a dieser Verordnung) verfügen.
Öffnung von Gaststätten
Ab dem 23. Mai 2021 sind Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierunter fallen auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, die ihren Betrieb als Schankwirtschaften fortsetzen. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind weiter verboten.
Die Bewirtung im Innenbereich und Außenbereich ist bis 24 Uhr erlaubt. Die Inanspruchnahme der Bewirtung ist im Innenbereich nur nach vorheriger Reservierung und grundsätzlich nur für Gäste gestattet, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis gemäß § 1a der Verordnung verfügen. Geimpfte und Genesene sind nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes Getesteten gleichgestellt und benötigen deshalb keinen Test.
Im Außenbereich kann eine Bewirtung ohne vorherige Reservierung und ohne Test erfolgen.
Öffnungen von Kantinen
Personalrestaurants, Kantinen und ähnliche Betriebe dürfen ihren Betrieb fortsetzen. Sie können ab dem 20. Mai öffnen.
Öffnung von Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen
Ab dem 25. Mai 2021 sind Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
Autokinos können öffnen
Autokinos können ab dem 20. Mai öffnen. Es ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept zu erstellen. Die Autos müssen mindestens im Abstand von 1,5 Meter geparkt werden.
Die Corona-Landesverordnung tritt am Donnerstag, den 20. Mai in Kraft. Bei allen genannten Punkten müssen die gültigen Hygienevorschriften eingehalten werden.
Während in großen Teilen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bald die ersten Lockerungen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz in Kraft treten, müssen sich die Menschen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weiter gedulden. Weil hier die Inzidenz noch nicht seit fünf Tagen ununterbrochen unter 100 liegt, können die vom Land angekündigten und im Bundes-Infektionsschutzgesetz festgelegten Erleichterungen noch nicht in Kraft treten. „Das betrifft uns derzeit beim Schulunterricht und in der Kindertagesförderung“, erklärt der Stellvertretende Landrat Thomas Müller.
„In den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege tritt unser Landkreis ab dem 17. Mai zunächst in die so genannte Schutzphase ein“, so Thomas Müller. Während der Schutzphase dürfen nur Kinder die Krippe, den Kindergarten oder die Kindertagespflegestelle besuchen, wenn sich mindestens ein Elternteil zweimal pro Woche bzw. sich zwei Elternteile jeweils mindestens einmal in der Woche testen oder testen lassen. Diese Testung soll nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen.
Eltern von Hortkindern sind von der Testpflicht ausgeschlossen. Kinder, die den Hort besuchen, müssen sich im Rahmen des Präsenzunterrichts oder der Notbetreuung in der Schule testen, sodass eine zusätzliche Testung der Eltern für den Besuch des Hortes nicht erforderlich ist. Während der Schutzphase ist der Besuch der Horte im Landkreis nur für Kinder möglich, die bereits jetzt die Schule im Rahmen des Wechselunterrichts oder die schulische Notbetreuung besuchen dürfen.
Hoffnungsschimmer bei Schulen
„Was nun den Unterricht in unseren Schulen betrifft, gibt es noch einen kleinen Hoffnungsschimmer. Wenn heute Abend, am 12. Mai, die Inzidenz erstmals unter 100 liegt, dann können wir laut den Regelungen der Landesregierung ab Montag, den 17. Mai, in den unteren Klassen in den Präsenzunterricht gehen. Bleibt es heute jedoch bei den ‚magischen 100‘, dann kommen wir mit unserer Inzidenz in die dafür geltende Stufe 2“, betont der Stellvertretende Landrat. „Das heißt, ab dem kommenden Montag (17. Mai) werden die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 11 in den Wechselunterricht gehen, wenn die Inzidenz heute über 100 liegt. Für die Abschlussklassen gilt dann weiterhin, dass Präsenzunterricht möglich ist“, sagt Thomas Müller. Was den Unterricht an den Musikschulen betrifft, gibt es seitens des Landes leider noch keine Informationen zur Öffnung.
„Mit Optimismus sind wir in die Planung zum Kunsthandwerkermarkt „Frühling am Schloss“ am 14. und 15. Mai gestartet. Leider können wir wegen der coronabedingten Beschränkungen den Markt nicht durchführen“, schreibt mir Ulla Pape vom Mirower Inselverein. „In der Hoffnung, dass am 7. und 8. August 2021 „Kunst am Schloss“ stattfindet, freuen wir uns auf die angemeldeten Kunsthandwerker und natürlich auf die Besucher.“
Der Förderantrag der Stadt Neustrelitz für die Personalstelle eines Citymanagers wurde bewilligt. Der Regionalbeirat Mecklenburgische Seenplatte hat den Antrag auf seiner Sitzung am 14. April 2021 behandelt. Die Bewilligungsnachricht ist am Freitag im Rathaus eingetroffen.
Der Hauptausschuss der Stadtvertretung wurde auf seiner gestrigen Sitzung darüber informiert und hat ein positives Votum abgegeben. Bürgermeister Andreas Grund ist mit dem Unternehmerverband Mecklenburg-Strelitz im Gespräch über die Ausgestaltung einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Unternehmerverband und der Stadt Neustrelitz.
„Ich freue mich sehr darüber, dass der Unternehmerverband seine Kooperation erklärt hat. Jetzt kommt es darauf an, die Aufgaben und Leistungen der Beteiligten zügig vertraglich zu regeln, damit die Stelle so schnell wie möglich eingerichtet werden kann. Die anhaltende Pandemie zeigt: Der Einzelhandel vor Ort benötigt Unterstützung. Mit dem Citymanagment wollen wir unseren Beitrag leisten, um die Folgen der Pandemie für die Geschäftsleute abzufedern. Gemeinsam und mit allen Kunden, die dem Standort Neustrelitz die Treue halten, kann das gelingen“, sagt Bürgermeister Andreas Grund.
Die Kommunen hierzulande werden nach Einschätzung des Neustrelitzer Bürgermeisters Andreas Grund mit den Corona-Testvorgaben der Bundes- und Landespolitik „ziemlich überfahren“. Das Stadtoberhaupt, zugleich Vorstandsmitglied im Städte- und Gemeindetag MV, hat in der vergangenen Woche auf Anregung des Landkreises Gespräche mit den Inhabern in allen sieben Apotheken der Residenzstadt geführt, denen er eine Schlüsselrolle beimisst, wenn es um die Bereitstellung der Tests geht. „Es sei denn, der Handel kann und soll diese Aufgabe der flächendeckenden Versorgung übernehmen und gewährleisten“, so Grund in einer Mitteilung.
Allerdings könnten die Tests selbst, Grund hat für seine Stadt eine aktuell nötige Anzahl von 16.000 pro Woche errechnet, in der Regel nicht in den Räumen der Apotheken erfolgen. Es müssten alternative Lösungen gefunden und vereinbart werden. Geeignet seien beispielsweise die Schulen, das Carolinum mache es vor.
Die bisher verfügbaren Angebote seien ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Die Kiefernheide-Apotheke bietet schon gegen Anmeldung für den Bürger kostenlose Tests an. Das Vita-Gesundheitszentrum auf dem Kühlhausberg und die 24-Stunden-Service GmbH im Schwarzen Weg sind dem Beispiel gefolgt, ab Mittwoch will Letztere in einem mobilen Bus auch auf dem Markt testen. Näheres unter https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/Allgemein/Schnelltest/