Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nimmt weiter täglich Flüchtlinge aus der Ukraine auf. Insgesamt sind (Stand: 1. April) 1920 geflüchtete Menschen aus der Ukraine im Landkreis angekommen. Sie sind in Notunterkünften, in Gemeinschaftsunterkünften, in vom Landkreis angemieteten Wohnungen oder privat aufgenommen worden.
„Mittlerweile ziehen fast täglich Flüchtlinge aus Notunterkünften in vom Landkreis angemietete Wohnungen um. Bei der Einrichtung dieser Wohnungen können wir nach wie vor auf große Hilfsbereitschaft von ehrenamtlichen Helfern bauen und schaffen so für die geflüchteten Menschen einen sicheren und privaten Rückzugsraum, in dem sie nach den Ereignissen der letzten Wochen erst einmal zur Ruhe kommen können“, sagt Thomas Müller, Stellvertretender Landrat und Leiter des Verwaltungsstabes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verschärfen sich ab morgen, Donnerstag, den 18. November, die Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Der Landkreis befindet sich seit drei Tagen konstant in der Stufe 3 (orange) der Corona-Ampel und damit treten weitere Kita-Stufen-Hygienehinweise des Landes in Kraft. In den Kindertageseinrichtungen gilt nun ein stark eingeschränkter Zugang durch externe Dritte, die keine pädagogischen oder heilpädagogischen Angebote vorhalten. Elterngespräche haben telefonisch zu erfolgen. Elternversammlungen dürfen nicht in Präsenz stattfinden.
Feste sind nur innerhalb der Gruppe oder des Teilbereiches möglich. Kontakten zu Externen und Eltern untereinander sind bei den Festen zu vermeiden. Ziel der Maßnahmen ist es, Kontakte soweit wie möglich einzuschränken, um so die Einträge des Corona-Virus und dessen Verbreitung innerhalb der Einrichtungen und der Kindertagespflegestellen zu reduzieren.
Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat alle Träger der Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflegepersonen und die Gemeinden des Landkreises schriftlich über die nun geltenden Hygienemaßnahmen informiert. Grundlage ist die 8. Änderungsverordnung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Kreistagspräsident Thomas Diener hat eine Unterschriftensammlung zu einem Bürgerbegehren entgegengenommen. Die VertreterInnen der Bürgerinitiative beantragen damit die Durchführung eines Bürgerentscheids zu der Frage: „Sind Sie dafür, den Personalschlüssel in den Krippen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte innerhalb von zwölf Monaten auf 1:1,36 Erzieherinnen/Erzieher (Vollzeitäquivalente), den Personalschlüssel im Kindergarten auf 1:1,55 VzÄ und den Personalschlüssel im Hort auf 1:0,85 VzÄ zu erhöhen sowie die ‚Satzung zur Bemessung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen und zur sozialverträglichen Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte‘ entsprechend zu ändern?“
Dazu teilte der Kreistagspräsident auf der Sitzung des Kreistages am 6. September mit, dass er diesen Antrag für ein Bürgerbegehen der Kreisverwaltung übergeben hat. „Ich stehe dazu im Kontakt mit dem zuständigen Beigeordneten und Dezernenten Michael Löffler und werde in Kürze über das weitere Vorgehen informieren“, sagte Thomas Diener.
Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte teilt hiermit den Eltern, deren Kinder die Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen besuchen, Folgendes mit: Für alle Kinder muss am ersten Tag nach den schulischen Ferien eine Erklärung in den Einrichtungen vorgelegt werden. Diese Erklärung über das Reiseverhalten in den Ferien löst die vorherige Gesundheitsbestätigung ab. Das entsprechende Formular „Reiserückkehrer“ kann von der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de unter „Corona/Kitas“ heruntergeladen werden.
Hintergrund dieser Anforderung ist die so genannte „Corona-Kifö-Verordnung M-V“. Für sie trat am 27. Juli 2021 die dritte geänderte Fassung in Kraft, mit der auch der KiTa-Stufenplan M-V angepasst wurde. Darüber hinaus gilt zur besonderen Vorsicht nach den schulischen Sommerferien im Zeitraum vom 2. bis zum 15. August für Kinder und Erwachsene die Pflicht, in den Innenräumen im Hort eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Es wird dafür dringend empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. .
Wenn es am bevorstehenden Wochenende bei den niedrigen Inzidenzwerten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bleibt, heute wurde eine Inzidenz von 31,0 notiert, dann können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ab dem 31. Mai in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. In der so genannten Stufe 1 müssen die Eltern oder andere Personensorgeberechtigte dann kein negatives Testergebnis mehr beim Betreten der Einrichtungen vorlegen.
Um in die Stufe 1 des Stufenplanes des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bereich Kindertagesförderung eintreten zu können, muss die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50 betragen. Dann kann der Eintritt in Stufe 1 am übernächsten Tag erfolgen. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 25. Mai erstmals an einem Werktag unter 50. Hält also dieser Trend bis zum 29. Mai an, dann gilt ab dem 31. Mai 2021 die besagte Stufe 1. Sollte es jedoch am morgigen Sonnabend zu einer Unterbrechung des Trends der Unterschreitung der Inzidenz von 50 kommen, dann gilt weiterhin die bisherige Stufe 2.
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unterschreitet seit dem 17. Mai an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 100. Damit können kalendarisch ab dem 23. Mai alle Kinder wieder in Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege betreut werden. Das heißt, nach Pfingsten findet der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.
Zwar müssen die Eltern dann nicht mehr einen negativen Test als Voraussetzung für die Betreuung der Kinder nachweisen, jedoch ganz ohne Test geht es vorerst nicht. Denn es gelten weiterhin die Bestimmungen der aktuellen Corona-Kindertagesförderungsverordnung Corona-KiföVO M-V und die KiTa-Stufen-Hygienehinweise des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Danach dürfen Eltern die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle nur getestet betreten. Dazu ist zweimal in der Woche, ein negatives Testergebnis nachzuweisen. Ein entsprechendes Formular für die Selbsterklärung kann u. a. von der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de heruntergeladen werden.
Zuletzt wurden – mit Stand vom 19. Mai – im gesamten Landkreis in der Kindertagesförderung, in den Kindertageseinrichtungen und bei den Kindertagespflegepersonen mehr als 11.700 Kinder betreut. Das waren knapp 66,8 Prozent der sonst zu betreuenden Kinder.
Alkohol auch wieder vor gastronomischen Einrichtungen
Im Zusammenhang damit, dass am kommenden Wochenende die Gaststätten im Landkreis öffnen können, hat der Landkreis eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Ab dem 23. Mai können alkoholische Getränke auch vor gastronomischen Einrichtungen, einschließlich Bars, Imbissen und Cafés konsumiert werden. Die entsprechende 51. Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises bekannt gemacht.
Wer an Corona erkrankt war und einen Nachweis seiner Genesung benötigt, erhält das entsprechende Dokument auf einen formlosen Antrag beim Gesundheitsamt des Landkreises. Es genügt eine Mail an die Adresse: coronahotline@lk-seenplatte.de mit der Angabe des Namens und Absenders.
Mit Stand heute (21. Mai 2021) hat das Gesundheitsamt bereits 400 Genesungsnachweise versendet. Ab sofort erhalten die Betroffenen ihre Genesungsnachweise mit dem Bescheid zum Ende der Quarantäne.
Noch ein Hinweis zu den Orten, an denen alle Bürger den kostenlosen Schnelltest erhalten können. Viele dieser Schnelltestzentren im Landkreis bieten den Service auch am morgigen Sonnabend an. In Neustrelitz, Altentreptow, Malchin und Penzlin haben Teststellen auch über das Pfingstwochenende geöffnet. Die Adressen und konkreten Öffnungszeiten stehen auf der Internetseite www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de.
Für die Mecklenburgische Seenplatte tritt ab dem 21. Mai die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr im gesamten Landkreis außer Kraft. Hintergrund sind die gesetzlichen Regelungen im Bundes-Infektionsschutzgesetz. Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen der Schwellenwert von 100 Neuinfektionen in den zurückliegenden sieben Tagen unterschritten wird, so tritt diese Maßnahme am übernächsten Tag außer Kraft. Maßgeblich ist hierbei die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus.
Da heute der Inzidenzwert im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit 60,8 erneut unter 100 steht, gibt es ab dem 21. Mai gemäß der Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Erleichterung für die Schulkinder der 1. bis 6. Klassen im Landkreis. Sie haben nach Pfingsten wieder Präsenzunterricht. Auch die Abschluss- bzw. Vorabschlussklassen werden dann in Präsenzunterricht beschult. Es gilt ausdrücklich Präsenzpflicht für alle Schulbereiche in der jeweiligen Unterrichtsform. Ab der 7. bis zur 11. Klasse bleibt es jedoch auch nach den Pfingstferien noch beim Wechselunterricht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
Was die möglichen Lockerungen für die Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betrifft, so ist noch etwas Geduld notwendig. Hier hat sich der Landkreis an die Corona-Kindertagesförderungsverordnung (Corona-KiföVO M-V) zu halten. Noch gilt die so genannte Schutzphase, die am 17. Mai in Kraft getreten war. Wenn es bei der jetzigen Entwicklung bleibt (und die Inzidenz nicht wieder über 100 steigt), dann kann die nächste Stufe frühestens am 25. Mai in Kraft treten. Am kommenden Freitag wird der Landkreis dazu verbindliche Aussagen veröffentlichen.
Während in großen Teilen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bald die ersten Lockerungen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz in Kraft treten, müssen sich die Menschen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weiter gedulden. Weil hier die Inzidenz noch nicht seit fünf Tagen ununterbrochen unter 100 liegt, können die vom Land angekündigten und im Bundes-Infektionsschutzgesetz festgelegten Erleichterungen noch nicht in Kraft treten. „Das betrifft uns derzeit beim Schulunterricht und in der Kindertagesförderung“, erklärt der Stellvertretende Landrat Thomas Müller.
„In den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege tritt unser Landkreis ab dem 17. Mai zunächst in die so genannte Schutzphase ein“, so Thomas Müller. Während der Schutzphase dürfen nur Kinder die Krippe, den Kindergarten oder die Kindertagespflegestelle besuchen, wenn sich mindestens ein Elternteil zweimal pro Woche bzw. sich zwei Elternteile jeweils mindestens einmal in der Woche testen oder testen lassen. Diese Testung soll nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen.
Eltern von Hortkindern sind von der Testpflicht ausgeschlossen. Kinder, die den Hort besuchen, müssen sich im Rahmen des Präsenzunterrichts oder der Notbetreuung in der Schule testen, sodass eine zusätzliche Testung der Eltern für den Besuch des Hortes nicht erforderlich ist. Während der Schutzphase ist der Besuch der Horte im Landkreis nur für Kinder möglich, die bereits jetzt die Schule im Rahmen des Wechselunterrichts oder die schulische Notbetreuung besuchen dürfen.
Hoffnungsschimmer bei Schulen
„Was nun den Unterricht in unseren Schulen betrifft, gibt es noch einen kleinen Hoffnungsschimmer. Wenn heute Abend, am 12. Mai, die Inzidenz erstmals unter 100 liegt, dann können wir laut den Regelungen der Landesregierung ab Montag, den 17. Mai, in den unteren Klassen in den Präsenzunterricht gehen. Bleibt es heute jedoch bei den ‚magischen 100‘, dann kommen wir mit unserer Inzidenz in die dafür geltende Stufe 2“, betont der Stellvertretende Landrat. „Das heißt, ab dem kommenden Montag (17. Mai) werden die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 11 in den Wechselunterricht gehen, wenn die Inzidenz heute über 100 liegt. Für die Abschlussklassen gilt dann weiterhin, dass Präsenzunterricht möglich ist“, sagt Thomas Müller. Was den Unterricht an den Musikschulen betrifft, gibt es seitens des Landes leider noch keine Informationen zur Öffnung.
Hasen, Hühner, Schmetterlinge und ganz viele bunte Ostereier schmücken zu den Feiertagen die Fenster des Unteren Schlosses in Mirow. Die Kunstwerke stammen von Lütten aus Mirow und Roggentin. Kevin-Lierow Kittendorf, Mitglied im Arbeitskreis der Kulturbeauftragten, hatte zu der Aktion aufgerufen und zu Wochenbeginn erfreut die Arbeiten entgegengenommen.
„Die Freude in den drei Kitas war groß“, berichtet mir mein Blogpartner. „Der Aufruf passte in das Konzept der Einrichtungen, in denen zu Ostern ohnehin Basteln angesagt ist. Hintergrund war, etwas für die Bürger zu tun und den Kindern der Stadt und ihrer Ortsteile Wertschätzung entgegenzubringen. Mein großer Dank geht an die Kitakinder vom Familienzentrum, die Kita ‚Seepferdchen‘ und die Kita in Roggentin ‚Am Koppelberg‘.“
Wer also am Osterwochenende einen Spaziergang macht, sollte unbedingt am Unteren Schloss Halt machen und die Werke bewundern. Auch wird in den Abendstunden wieder das kulturbedeutsame Gebäude erleuchtet. „Das Untere Schloss und das dazugehörige Areal eignen sich wunderbar für Veranstaltungen“, merkt Kevin Lierow-Kittendorf an. Umso erfreulicher sei die Nachricht, dass die „kultur-bühne-mirow“ auch in diesem Jahr wieder aufgebaut wird. Ein paar Angebote stehen schon fest, so die 2. Kultur- und Literaturtage vom 25. bis zum 30. Juli 2021. Auch ein Liederfest soll es wieder geben, mit einem Tag speziell für Kinder.
„Ein wenig Hoffnung für uns in Zeiten der Pandemie. Wir alle können unseren Teil dazu beitragen, um Abwechslung zu schaffen in dieser Zeit, indem wir kreativ werden und andere daran teilhaben lassen“, so Kulturarbeiter Lierow-Kittendorf. Er freue sich schon auf vielfältige Dekorationen seiner Mitbürger, die Osterspaziergänge bunter werden lassen.
Mit einer tollen Aktion hat SPD-Bürgermeisterkandidat Daniel Priebe am Weltfrauentag danke schön gesagt. 169 Blumentöpfe verteilte er als Zeichen seiner Wertschätzung an Erzieherinnen in den Einrichtungen der Stadt Neustrelitz.
„Auch wenn wir jeden Tag allen Menschen Respekt und Anerkennung entgegenbringen sollten, gehört dieser Tag heute den Frauen. Noch immer muss gekämpft werden um Chancengleichheit, Gleichberechtigung, um ausgewogene Geschlechterquoten in Chefetagen und auf Wahllisten und gegen sexualisierte Gewalt“, so der 35-Jährige.
Einen besonderen Dank jedoch richtet der 35 jährige in diesem Jahr an die Erzieherinnen in den Kindertagesstätten. „Gerade sie hatten in der Anfangszeit der Pandemie die schwere Aufgabe, den Spagat zwischen dem gewohnten und dem ’neuen‘ Umgang mit den Kindern zu bewältigen.“, so Priebe. „Das bedeutete unter anderem Wege zu finden zwischen Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln und der Herzlichkeit und üblichen Nähe, die die Kinder sich auch einfordern, sei es zum Trösten oder Nase putzen. Selbst bei der Neuorganisation des Gruppenalltages musste man erfinderisch zu sein und wollte trotz aller Veränderungen soviel Normalität wie möglich behalten.“
Große Herausforderungen seien zu bewältigen gewesen, denn es habe zwar Verordnungen und Richtlinien bezüglich der Coronamaßnahmen gegeben, jedoch nur wenige Vorschläge für die Umsetzung. Personalmangel, neue und aufwändige Abläufe sowie unzureichende Räumlichkeiten erschwerten die Situation. Priebe abschließend: „Mit ungeheurem Engagement und Einfühlungsvermögen machen unsere Erzieherinnen einen wirklich großartigen Job! Danke!“