Schlagwörter
Aufenthaltserlaubnis, Flüchtlinge, Krieg, Mecklenburgische Seenplatte, Ukraine

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2026 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat zugestimmt. Die Verordnung trat am 28.11.2024 in Kraft. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten aus Juni 2024.
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