Schlagwörter
Kitas, Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte, Reisen, Verwaltung
Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte teilt hiermit den Eltern, deren Kinder die Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen besuchen, Folgendes mit: Für alle Kinder muss am ersten Tag nach den schulischen Ferien eine Erklärung in den Einrichtungen vorgelegt werden. Diese Erklärung über das Reiseverhalten in den Ferien löst die vorherige Gesundheitsbestätigung ab. Das entsprechende Formular „Reiserückkehrer“ kann von der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de unter „Corona/Kitas“ heruntergeladen werden.
Hintergrund dieser Anforderung ist die so genannte „Corona-Kifö-Verordnung M-V“. Für sie trat am 27. Juli 2021 die dritte geänderte Fassung in Kraft, mit der auch der KiTa-Stufenplan M-V angepasst wurde. Darüber hinaus gilt zur besonderen Vorsicht nach den schulischen Sommerferien im Zeitraum vom 2. bis zum 15. August für Kinder und Erwachsene die Pflicht, in den Innenräumen im Hort eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Es wird dafür dringend empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. .