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Eine 30-jährige Frau hat sich den sexuellen Übergriff nahe der Kleingartenanlage Küssow im Juni in Neubrandenburg (Strelitzius berichtete) ausgedacht. Wie durch weitere Ermittlungsarbeit mittlerweile feststeht, hat sie die Geschichte aus persönlichen Gründen erfunden. Die Ermittlungen zur versuchten Vergewaltigung sind eingestellt, dafür werden nun neue aufgenommen: gegen das vermeintliche Opfer. Es wird sich wegen des Vortäuschens einer Straftat gemäß §145d StGB verantworten müssen. Zumindest die Besucher der Kleingartenanlage sollten jetzt wieder beruhigter in ihre Gärten gehen können, da dort kein – wie bisher vermutet – potenzieller Vergewaltiger sein Unwesen treibt.
Für die Ermittler der Kripo ist natürlich jeder ausgedachte Fall ein Ärgernis. Zum einen werden Personal und Arbeitsstunden eingesetzt, um mögliche Sexualstraftäter dingfest zu machen, die es am Ende gar nicht gab. Es wird Zeit investiert, die in dem Moment für echte Fälle fehlt. Zum anderen bedeutet das auch einen Schlag ins Gesicht für jedes echte Opfer, das sich scheut, sich zu offenbaren – aus Sorge, ihm könnte nicht geglaubt werden. Aus der Erfahrung heraus schätzen unsere Ermittler den Anteil an ausgedachten bzw. “modifizierten” Anschuldigungen im Bereich von Sexualstraftaten als nicht unerheblich ein. Wer aus Rache oder wegen sonstiger persönlicher Probleme einen konkreten oder unbekannten Tatverdächtigen eines Sexualdelikts beschuldigt, wird strafrechtlich verfolgt!