Schlagwörter
Bürger, Kitas, Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte, Schulen, Verwaltung

Für die Mecklenburgische Seenplatte tritt ab dem 21. Mai die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr im gesamten Landkreis außer Kraft. Hintergrund sind die gesetzlichen Regelungen im Bundes-Infektionsschutzgesetz. Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen der Schwellenwert von 100 Neuinfektionen in den zurückliegenden sieben Tagen unterschritten wird, so tritt diese Maßnahme am übernächsten Tag außer Kraft. Maßgeblich ist hierbei die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus.
Da heute der Inzidenzwert im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit 60,8 erneut unter 100 steht, gibt es ab dem 21. Mai gemäß der Schul-Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Erleichterung für die Schulkinder der 1. bis 6. Klassen im Landkreis. Sie haben nach Pfingsten wieder Präsenzunterricht. Auch die Abschluss- bzw. Vorabschlussklassen werden dann in Präsenzunterricht beschult. Es gilt ausdrücklich Präsenzpflicht für alle Schulbereiche in der jeweiligen Unterrichtsform. Ab der 7. bis zur 11. Klasse bleibt es jedoch auch nach den Pfingstferien noch beim Wechselunterricht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
Was die möglichen Lockerungen für die Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betrifft, so ist noch etwas Geduld notwendig. Hier hat sich der Landkreis an die Corona-Kindertagesförderungsverordnung (Corona-KiföVO M-V) zu halten. Noch gilt die so genannte Schutzphase, die am 17. Mai in Kraft getreten war. Wenn es bei der jetzigen Entwicklung bleibt (und die Inzidenz nicht wieder über 100 steigt), dann kann die nächste Stufe frühestens am 25. Mai in Kraft treten. Am kommenden Freitag wird der Landkreis dazu verbindliche Aussagen veröffentlichen.