Schlagwörter
Geflügel, Landwirtschaft, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Tiere, Wesenberg

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist in einem Geflügelbestand die Vogelgrippe (H5N1) amtlich festgestellt worden. Betroffen sind in dem Wesenberger Betrieb im Amtsbereich Mecklenburgische Kleinseenplatte etwa 8000 Tiere, die nun tierschutzgerecht getötet werden müssen.
Auf Grundlage der Feststellung wurden durch den Landkreis alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften festgesetzt. Die Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung einer Schutzzone von 3 Kilometern und einer Überwachungszone von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt des LK MSE umgesetzt.
In der Schutzzone befinden sich 38 weitere Geflügelhaltungen, dabei handelt es sich ausschließlich um Privathaltungen. Diese müssen nun aufgestallt werden, darüber hinaus müssen strenge Hygieneauflagen umgesetzt werden. Auch in der Überwachungszone befinden sich hauptsächlich Kleinsthaltungen, deren Tierhalter nun aufgefordert sind, ihre Tiere, sofern nicht schon geschehen, beim Veterinäramt anzumelden und genau zu beobachten. Sollten die Tiere verenden oder Symptome wie verminderte Legeleistung, Durchfall oder Atemnot zeigen muss umgehend das Veterinäramt informiert werden. Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden.
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