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Angesichts der aktuell geltenden weitgehenden Einschränkungen im Schulbetrieb (Strelitzius berichtete) hat das Bildungsministerium die Leistungsbewertung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte geregelt. Bis zu Beginn der Winterferien werden keine verpflichtenden Klassenarbeiten oder Klausuren mehr geschrieben. Für die Halbjahresnote werden die bislang geschriebenen Lernerfolgskontrollen und sonstige alternative Leistungen herangezogen.
„Wir schaffen damit Klarheit für Schülerinnen, Schüler, Eltern aber auch Lehrkräfte“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es geht in dieser besonderen Situation darum, Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten, aber doch vergleichbare Standards für die Schülerinnen und Schüler herzustellen. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.“ Ein entsprechendes Hinweisschreiben hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am Freitag an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemeinbildenden Schulen verschickt.
Für das 1. Schulhalbjahr 2020/21 genügt im Notfall eine Note für sonstige Leistungen. Alle bisher erbrachten Leistungen bleiben aber gültig und gehen in die Halbjahresnote ein. Schülerinnen und Schüler, die aus nicht selbst verschuldeten Gründen in diesem Halbjahr keine Klausur oder Klassenarbeit schreiben konnten, werden anhand ihrer sonstigen Leistungen bewertet.
Für die Sekundarstufe I und Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gilt: Wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen des Pflichtunterrichts im Schulhalbjahr tatsächlich zwei Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben wurden, so gehen diese mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein, bei nur einer tatsächlich geschriebenen Klassenarbeit oder Klausur im Schulhalbjahr wird diese zu 25 Prozent gewertet.
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