Der 1972 an die Neustrelitzer Orangerie nordwestlich angebaute Küchentrakt, der die klassizistische Gestalt des Ensembles stark beeinträchtigt hat, wird derzeit komplett abgebrochen. Dort, wo sich der Anbau befand, sollen wieder eine Pergola entstehen sowie ein Café errichtet werden.
Die Pergola wird im Sinne der Gestaltung der Anlage um 1842/43 als moderne Variante aus Stahlbetonpfeilern wieder erbaut, wie es von der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung MV heißt. Die denkmalgerechte Wiederherstellung des Schlossgartens Neustrelitz in allen ihren Bauabschnitten wird von der Europäischen Union unterstützt.
Premiere am gestrigen Sonnabend in der Strelitzius-Küche: Zum ersten Mal habe ich ein flämisches Gericht auf den Tisch gebracht. Niederländer und Belgier streiten wohl um den Waterzooi, was so in etwa und wenig einladend Wassersud heißt. Aber in und rund um Gent spricht man sogar vom Nationalgericht, also räume ich bei dem Fischtopf mal den Flamen die Urheberrechte ein.
Ich hoffe nicht, dass bei unseren südwestlichen Nachbarn die Nase über meine Adaption gerümpft wird. Die kreieren nämlich aus den Fischabfällen eine Brühe, während ich gleich mit handelsüblichen 400 Millilitern Fischfond ins Unternehmen Waterzooi eingestiegen bin. Dafür stammt das Produkt aus garantiert ökologischem Anbau und war das letzte seiner Art im großen Neustrelitzer Kaufland. Immerhin, so ist dem Etikett zu entnehmen, hat ein Lachs Kopf und Gräten beigesteuert. Also, mein Gewissen ist ruhig.
Es gibt nichts, was man nicht noch besser machen kann. In den Fischfond habe ich in einem Topf zwei geviertelte Zwiebeln, drei geputzte und zerteilte Petersilienwurzeln, zwei Lorbeerblätter und sechs Gewürzkörner sowie zehn Pefferkörner gegeben. Außerdem wurde ein Viertelliter trockener Weißwein aufgegossen. Unser Keller hatte Chardonnay im Angebot. In der Flasche bleibt noch genug Rebensaft, um sich ein, zwei Gläschen für das persönliche Wohlempfinden abzuzweigen. Den Sud bei schwacher Temperatur eine halbe Stunde ziehen lassen.
Die Landesregierung hat sich am vergangenen Freitag mit den Landkreisen, den kreisfreien Städten, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und Sozialverbänden in Mecklenburg-Vorpommern darauf verständigt, mit stärkeren Schutzmaßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. In Gebieten mit mehr als 150 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gelten auch für die Schulen ab Montag, 25. Januar 2021, strengere Regeln. Bislang war das erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner der Fall.
In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 150 ist Schülerinnen und Schülern der Besuch der Schulen weitestgehend untersagt. Auch die Grundschulen sind – bis auf eine Notbetreuung – geschlossen. Es gilt das Distanzlernen. Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern in Bereichen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen tätig sind, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Eine Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Sie erhalten unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften die Möglichkeit des Präsenzunterrichts zur Vorbereitung ihrer Prüfungen. Abschlussjahrgänge sind:
• Jahrgangsstufe 10 der Mittleren Reife an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang der Mittleren Reife, • Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und den Gesamtschulen, • Jahrgangsstufe 13 an Abendgymnasien, • alle 10. Jahrgangsstufen der Mittleren Reife an den Überregionalen Förderzentren (ÜFZ), • Jahrgangsstufen 9 und 10 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, • alle Abschlussklassen an beruflichen Schulen.
Für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen ist der Besuch der Schule für die Durchführung des fachpraktischen Unterrichts in den Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe erlaubt, sofern dieser fachpraktische Unterricht nicht in geeigneten alternativen Unterrichtsformaten gestaltet werden kann.
Für den Landkreis Ludwigslust-Parchim gelten diese Regelungen schon ab Montag, 25. Januar 2021. Die Schulen und Eltern wurden bereits informiert. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald ab Mittwoch, 27. Januar 2021. Montag und Dienstag bilden sogenannte Übergangstage. Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten diese Regelungen bereits und bleiben weiterhin bestehen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Landkreise informieren auch über ihre Internetseiten.
Regelungen für die Notbetreuung
Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen Erziehungsberechtigte erhalten entsprechende Formulare über die Schule oder können sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.
Die Berufsfeuerwehr Neubrandenburg musste am gestrigen Sonnabendnachmittag gegen 16.30 Uhr zum Brand eines leerstehenden Gebäudes am Gerichtsberg ausrücken. Das Feuer konnte zügig gelöscht werden. Eine Gefahr für Personen bestand zu keiner Zeit. Aufgrund des ruinösen Charakters des Objektes und dem Fehlen eines Stromanschlusses kann ein technischer Defekt als Ursache der Flammen ausgeschlossen werden. Es besteht der Verdacht einer Brandstiftung, eine Strafanzeige wurde aufgenommen. Der Schaden beläuft sich auf ca. 4000 Euro.
Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Zeugen. Wer sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall machen kann, wendet sich bitte an das Polizeihauptrevier Neubrandenburg unter 0395 55820, die Internetwache der Landespolizei MV unter www.polizei.mvnet.de oder an jede andere Polizeidienststelle.