Gestern vor sechs Jahren wurde der Strelitzer FC gegründet. Vom Begleiter der Kreisoberligisten hier im Blog nachträglich die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag Vor allem hofft Strelitzius mit allen Anhängern des Vereins und natürlich den Kickern selbst, dass der Trainings- und der Punktspielbetrieb bald wieder aufgenommen werden können.
Stand 10. Januar 2021, 16.15 Uhr. Quelle: LAGuS MV
Die Landesregierung hat sich am 8. Januar 2021 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Sozialverbände darauf verständigt, dass besondere Schutzregeln für Gebiete mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen gelten. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Hochrisikogebiet wird aus diesem Grund die 35. Allgemeinverfügung bekanntgegeben.
Abendliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 6 Uhr
Der Aufenthalt außerhalb der eigenen häuslichen Unterkunft im Zeitraum von täglich 21 bis 6 Uhr des Folgetags ohne triftigen Grund ist untersagt. Ein triftiger Grund ist beispielsweise die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Weiterhin ist der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen zulässig. Erlaubt sind auch unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
In diesem Zeitraum ist der Einkauf in Ladengeschäften bzw. die Besorgung von Gegenständen des täglichen Bedarfs nicht gestattet. Weitere Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Einschränkung auf 15-km-Bewegungsradius
Der Aufenthalt ohne triftigen Grund in einer größeren Entfernung als 15 km vom Hauptwohnsitz (Meldeadresse) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist untersagt. Innerhalb des 15-km-Radius ist eine uneingeschränkte Bewegung möglich. Mit dem 15km-Radius ist die Luftlinie um die Meldeadresse zu verstehen. Triftige Gründe sind beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, der Besuch von Kirchen, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen und der Besuch bei der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern), hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen.
Gestattet ist auch die unabdingbare Versorgung von Tieren. Außerhalb des 15km-Radius sind Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Einkauf in Ladengeschäften erlaubt.
Wir haben uns gerade von unserem Weihnachtsbaum verabschiedet. Kaum hatte ich das Jahresendgewächs sorgsam abgeschmückt über den Gartenzaun auf die Besucherspur gehievt und mich vor seinem letzten Gang bei ihm für zweieinhalb Wochen Glanz in unserer Hütte bedankt, da fragten mich die Nachbarn als gewöhnlich gut informierten Menschen auch schon vom Balkon herab, wann Tanne, Kiefer und Fichte denn abgefahren werden. Nun bin ich ja nicht die Abfallfibel. Aber da die sich gedruckt erst für die dritte Kalenderwoche angesagt hat, ist unsereins gern behilflich.
Also, hier einfach mal für meine unmittelbaren Mitmenschen die Weihnachtsbaum-Termine für Wesenberg (15./29. Januar) und Mirow (13./27. Januar), die übrigen sind unter https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/Abfall mühelos zu erfahren. Einfach Weihnachtsbaum, die Stadt, gegebenenfalls die Straße, Jahr und Monat anklicken, Suchfunktion bemühen und schon schlauer sein. Nicht vergessen, die internetlosen Nachbarn zu informieren, damit mir am Ende nicht wieder Kommentare auf den Tisch kommen, wonach die Bewohner ganzer Straßenzüge von nichts wussten…
Noch ein liebes Wort an dich, unsere ausgediente Tanne. Du hast einfach Pech gehabt. Während deine Vorgängerinnen beim traditionell kollektiven Weihnachtsbaumverbrennen noch einmal zu großer Form auflaufen durften, bleibt dir in der Pandemie der finale Auftritt vor Publikum versagt und du musst sang- und klanglos abtreten. Was uns von Herzen leid tut, aber wir müssen alle Opfer bringen. Und allein wollen wir dich nicht verfeuern, das weckt nur Erinnerungen an bessere Zeiten, die hoffentlich bald wieder zurückkommen. Trage es mit Fassung, du warst trotzdem eine der Besten!
Für Mecklenburg-Vorpommern treten am morgigen 11. Januar 2021 weitere harte Einschränkungen in Kraft, die dazu dienen den Infektionsverlauf des Corona-Virus einzudämmen. Weil der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schon seit Mitte der 1. Kalenderwoche eine Inzidenz von mehr als 200 Infektionen auf 100 000 Einwohner erreicht hatte, waren hier schon entsprechende Maßnahmen für den Schulbetrieb festgelegt worden.
Es findet im Landkreis grundsätzlich kein Präsenzunterricht statt, weder an Grundschulen, noch an allgemeinbildenden Schulen, noch an Berufsschulen, Musikschulen, Volkshochschulen. Möglich ist es jedoch, dass Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden. Selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Schutzregeln mit Abstand und Schutzmaske. Hintergrund dieser Ausnahmeregelung ist, dass die Betroffenen sich auf den Schulabschluss – gleich welcher Art – vorbereiten können.
Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 gibt es wie schon im Frühjahr eine so genannte Notfallbetreuung, wenn es Eltern aus beruflichen oder anderen zwingenden Gründen nicht möglich ist, ihre Kinder zu Hause zu lassen. Um diese Situation nachzuweisen, wird vom Land ein Frageboten erarbeitet, der von den Eltern ausgefüllt werden muss. Diese Eltern müssen sich ihre Unabkömmlichkeit vom Arbeitgeber darauf schriftlich bestätigen lassen.
Der Landkreis wird die entsprechenden Unterlagen für Eltern auch auf seiner Internetseite www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de unter „Corona“ als Download zur Verfügung stellen. Ab 13. Januar müssen alle Eltern, die von der Notfallbetreuung betroffen sind, das entsprechende Formular in der Kita oder Schule zwingend vorgelegen.
Am Montag und Dienstag gilt eine Übergangsphase, damit die Eltern in der Lage sind, die notwendigen Unterlagen zu bekommen. An diesen beiden Tagen wird kein Kind von der Kita, der Schule oder dem Hort abgewiesen.