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Für Mecklenburg-Vorpommern treten am morgigen 11. Januar 2021 weitere harte Einschränkungen in Kraft, die dazu dienen den Infektionsverlauf des Corona-Virus einzudämmen. Weil der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schon seit Mitte der 1. Kalenderwoche eine Inzidenz von mehr als 200 Infektionen auf 100 000 Einwohner erreicht hatte, waren hier schon entsprechende Maßnahmen für den Schulbetrieb festgelegt worden.

Es findet im Landkreis grundsätzlich kein Präsenzunterricht statt, weder an Grundschulen, noch an allgemeinbildenden Schulen, noch an Berufsschulen, Musikschulen, Volkshochschulen. Möglich ist es jedoch, dass Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden. Selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Schutzregeln mit Abstand und Schutzmaske. Hintergrund dieser Ausnahmeregelung ist, dass die Betroffenen sich auf den Schulabschluss – gleich welcher Art – vorbereiten können.

Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 gibt es wie schon im Frühjahr eine so genannte Notfallbetreuung, wenn es Eltern aus beruflichen oder anderen zwingenden Gründen nicht möglich ist, ihre Kinder zu Hause zu lassen. Um diese Situation nachzuweisen, wird vom Land ein Frageboten erarbeitet, der von den Eltern ausgefüllt werden muss. Diese Eltern müssen sich ihre Unabkömmlichkeit vom Arbeitgeber darauf schriftlich bestätigen lassen.

Der Landkreis wird die entsprechenden Unterlagen für Eltern auch auf seiner Internetseite www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de unter „Corona“ als Download zur Verfügung stellen. Ab 13. Januar müssen alle Eltern, die von der Notfallbetreuung betroffen sind, das entsprechende Formular in der Kita oder Schule zwingend vorgelegen.

Am Montag und Dienstag gilt eine Übergangsphase, damit die Eltern in der Lage sind, die notwendigen Unterlagen zu bekommen. An diesen beiden Tagen wird kein Kind von der Kita, der Schule oder dem Hort abgewiesen.

Zu den Festlegungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für diese so genannte verlängerte Schutzphase, also die Übergangsphase, erhalten heute die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen vom Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein Rundschreiben.

Nähere Informationen und entsprechende Unterlagen zur Umsetzung der dann folgenden Notfallbetreuung ab Mittwoch erhalten die Träger der Einrichtungen und die Kinderpflegepersonen dazu ebenfalls so schnell wie möglich.

Im Anhang noch die Veröffentlchung der Landesregierung zur Schulorganisation in Hochriskogebieten mit mehr als 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Detrzeit ist davon nur die Mecklenburgische Seenplatte betroffen.