Wegen seiner Erkrankung ist Landrat Heiko Kärger Kärger seit einiger Zeit nicht im Dienst. Aus diesem Grund wendet er sich heute mit einer Videobotschaft an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
In seiner Botschaft dankt der Landrat allen Bürgerinnen und Bürgern für die Einhaltung der Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie, die zu einer deutlichen Reduzierung der Inzidenzwerte geführt haben. In der Botschaft heißt es abschließend: „Ich wünschen Ihnen allen, bleiben Sie gesund. Die, die krank sind, werden Sie gesund. Und ich hoffe, dass wir bald durch diese Pandemie gekommen sind.“
Die Fleischerei Herold aus Lychen fährt neuerdings Wesenberg an. Das hat mir einer meiner Leser mitgeteilt, dessen Frau heute am Wagen eingekauft hat. Der Wesenberger konnte mir allerdings nur den Heimatort des Metzgers nennen. Zum Glück sind in der Flößerstadt die Vertreter der Zunft überschaubar, sodass ich schon beim zweiten Anruf fündig wurde.
Immer donnerstags von 10 bis 11 Uhr parkt das Fleischereimobil in Wesenberg, wie mir auf Nachfrage noch einmal bestätigt wurde. Standort ist die Straße des Friedens. Strelitzius rührt gern die Werbetrommel.
Eigentlich wollte ich meinem fahrbaren Untersatz ja heute einen vorzeitigen Frühjahrsputz gönnen. Bei dem Wetter gibt es, Kalender hin, Kalender her, irgendwie kein Halten mehr. Zum Halten bin ich dann aber doch gekommen, und zwar vor dem geschlossenen Tor unserer örtlichen Waschanlage in Wesenberg, mit der ich übrigens immer sehr zufrieden bin. Die hat sich wohl justament noch am Winter verschluckt und den Geist aufgegeben.
Trotzdem war die Fahrt hinunter in die Stadt nicht ganz umsonst, denn zumindest wurde ich des Anblicks einer mehr als seltenen Schilderkombination teilhaftig, die mir die Mundwinkel wieder nach oben getrieben hat. Und das Fundstück gönne ich natürlich auch meinen Lesern.
Die Musikkultur Rheinsberg gGmbH lobt für die Monate März, April und Mai 2021 insgesamt 50 eintägige Arbeitsstipendien für professionelle Musiker*innen der freien Szene aus und stellt hierfür das Schlosstheater als Proben- und Aufführungsraum sowie freie Ressourcen der Musikakademie kostenfrei zur Verfügung. Bewerben können sich sowohl einzelne Musikern*innen wie auch Ensembles bis zu maximal sieben Mitgliedern. Jede*r beteiligte Künstler*in erhält dazu ein Stipendium von 500 € (500 € Solokünstler, 2000 € Streichquartett u.s.w.).
Die Stipendiat*innen können das Schlosstheater von montags bis freitags im Zeitraum von 10 bis 18 Uhr nutzen, wobei jeder Tag jeweils immer nur an eine*n Bewerber*in bzw. ein Ensemble vergeben werden kann. Den Künstlern*innen steht dabei ein technischer Mitarbeiter des Theaters zur Seite, sofern für ihr Vorhaben Beleuchtung oder anderweitige technische Unterstützung notwendig ist.
Den Künstlern*innen steht es frei, ob sie die Zeit im Schlosstheater für Arbeitsproben und zum gemeinsamen Musizieren oder aber für eine Aufführung nutzen wollen, die mit elektronischen Mitteln aufgezeichnet soll; für diesen Fall haben die Stipendiaten*innen für das notwendige technische Equipment bzw. Personal selbst zu sorgen, da das Schlosstheater als Aufführungsort nicht über entsprechende Technik verfügt. Die Vergabe der Stipendien-Termine erfolgt nach Eingang der Bewerbungen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
Nachdem die Stadtvertretung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg sich für die Aussetzung der Sondergebühren für Gastronomen und Händler für die Jahre 2020 und 2021 ausgesprochen hat, wurden nun weitere Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen in einer Beschlussvorlage festgehalten. In der Vier-Tore-Stadt hatte sich zu Beginn des Jahres eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller Fraktionen, Oberbürgermeister Silvio Witt, City-Manager Michael Schröder und Verwaltungsmitarbeitern gegründet, um über mögliche Hilfsmaßnahmen für von der Corona-Pandemie betroffene Händler und Gewerbetreibende zu beraten. Im Ergebnis aus einem zweiten digitalen Zusammentreffen dieser Arbeitsgruppe, bei dem unter anderem auch Unternehmer zu Gast gewesen sind, hat Oberbürgermeister Silvio Witt nun eine weitere Beschlussvorlage eingebracht. Diese Vorlage wird heute auf der Tagesordnung des Hauptausschusses stehen, um in der Folge in den weiteren Gremien diskutiert zu werden. Die Stadtvertretung kann in der März-Sitzung darüber entscheiden.
Mit der Beschlussvorlage soll die Grundlage für die Durchführung weiterer Maßnahmen gelegt werden. Dabei handelt es sich vor allem um ein sogenanntes Stadtgeld und einen fiktiven Unternehmerlohn.
Das erste Überbaufertigteil für die Brücke ist auf dem Betriebsgelände der Firma Martens in Neubrandenburg bewehrt worden und wird ab Dienstag an der Datze im Langefurtsweg montiert. Foto: Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Die Brücke über die Datze im Zuge des Langefurtsweges muss instandgesetzt werden. Am Dienstag (23. Februar) wird dort mit den Arbeiten begonnen. Die im Auftrag der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg zu realisierende Baumaßnahme wurde an die Fa. Jürgen Martens GmbH aus Schwerin-Wittenförden, Niederlassung Neubrandenburg, vergeben. Auf dem Firmengelände in der Vier-Tore-Stadt werden derzeit die neuen Überbauten hergestellt, die ab Dienstag an der Datze im Langefurtsweg montiert werden.
Es ist vorgesehen, den desolaten und schadhaften Belag aus Holz zunächst abzubrechen und durch neue Fertigteile aus Beton zu ersetzen. Anschließend werden neue Geländer montiert. Die Längsträger sowie die Unterbauten der vorhandenen Brücke bleiben erhalten.
Für diese Arbeiten wird der Langefurtsweg vom 23. Februar bis voraussichtlich Mitte April 2021 in dem Bereich voll gesperrt. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rund 95.000 Euro.
Frank Fink (NordStart NB), Rene Burmeister (ASB MST) und Björn Bromberger (von links). Fotos: K. Fricke
Am Mittwoch überreichte Björn Bromberger Geschirr, Töpfe und Decken an das Neubrandenburger Obdachlosenhaus. Er folgte damit einem Spendenaufruf, den das Stadtteilprojekt NordStart NB vor kurzem veröffentlicht hatte.
„Ich habe den Aufruf auf Facebook gesehen und dachte sofort, dass ich da helfen kann. Nach einem Gespräch mit meinem Wahlkampfteam hatte ich zwei Tage später das Auto voller Sachen“, freut sich der 32-Jährige, der im September für die CDU in den Landtag ziehen will. „Ich freue mich, dass unser Spendenaufruf auf Resonanz gestoßen ist“, äußert sich Frank Fink von NordStadt NB, der sich die Spendenübergabe nicht entgehen ließ.
Ganz besonders groß war die Freude jedoch bei René Burmeister, der das Heim in der Sponholzer Straße leitet. „Geschirr haben wir nun genug. Was uns noch fehlt sind weiterhin elektronische Kleingeräten wie Wasserkocher oder Mikrowellen sowie alte Kühlschränke oder Fernseher“, so Burmeister. Wer etwas abgeben möchte, kann sich gern bei René Burmeister unter der Telefonnummer 0395 4555711 melden.
Marktpräsenzprämie, Corona-Liquiditätshilfen, Vorfinanzierung von Corona-Hilfen des Bundes, Weiterentwicklung der Neustartprämie und Brückenfinanzierung: Das Land hat gemeinsam mit den Industrie-und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) weitere Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht, um die heimische Wirtschaft in diesen Pandemietagen zu unterstützen. Was die Programme im Einzelnen beinhalten, wer sie in Anspruch nehmen kann und wie das Antragsverfahren abläuft, darüber informieren die zuständigen Berater der IHK Neubrandenburg am Mittwoch, 3. März, in Waren (Müritz), Überregionales Ausbildungszentrum Waren gGmbH, Warendorfer Straße 18.
Die Beratungen vor Ort erfolgen jeweils von 10 und 16 Uhr. Für die zeitliche Einteilung der Gespräche wird zwingend um vorherige Anmeldung in der IHK bei Dagmar Plohmann unter Telefon 0395 55 97310 gebeten. Bei der eigens für den stationären Einzelhandel aufgelegten Marktpräsenzprämie sind die IHKs in MV mit in die Antragstellung eingebunden. Sie nehmen diese entgegen und prüfen die Angaben. Der Antrag ist auch auf den Seiten der Kammer unter neubrandenburg.ihk.de in der zu finden. Er kann gern gleich ausgefüllt zu den Beratungsterminen mitgebracht werden.
Die Marktpräsenzprämie richtet sich an jene stationären Einzelhändler, die für die Monate November und Dezember 2020 einen Umsatzeinbruch von 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nachweisen können. Ihnen gewährt das Land eine einmalige Pauschale von jeweils 5000 Euro. Das Geld kann zum Beispiel für Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz verwendet werden –Werbung, Verkaufsförderaktionen, Aufbau eines Internetauftritts oder Online-Shops
Bald gehen die Winterferien zu Ende. Am 22. Februar startet in Mecklenburg-Vorpommern die Schule wieder. Die Voraussetzungen haben sich geändert – Mit einem Stufenplan ermöglicht die Landesregierung die schrittweise Wiederöffnung der Schulen für den Präsenzunterricht. Diesen Stufenplan hat die Landesregierung in der vergangenen Woche mit den Schulträgern und den anderen Partnern des MV-Gipfels abgestimmt und beschlossen. Er orientiert sich an den 7-Tage-Inzidenzwerten. Der neue Stufenplan greift ab Mittwoch, dem 24. Februar 2021. Montag und Dienstag der kommenden Woche sind Übergangstage. Die Präsenzpflicht ist überall noch aufgehoben bzw. in Vorpommern Greifswald gilt in den Klassen 1-6 Notbetreuung.
„Mit diesem Stufenplan schaffen wir eine Perspektive für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Damit zeigen wir den Weg auf, wie die Schulen in MV schrittweise wieder öffnen. Ich freue mich sehr, dass wir ab nächstem Mittwoch für die Grundschüler und die Klassen 5 und 6 dort im Land wieder täglichen Regelbetrieb anbieten können, wo die 7-Tages-Inzidenz seit 10 Tagen verlässlich unter 50 liegt. Gerade für die Kleinsten ist das Lernen im persönlichen Austausch mit den Lehrkräften in der Schule unerlässlich. Lesen, Schreiben und Rechnen lernen die Kinder nicht wirklich gut allein in Distanz am Computer“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.
Inzidenzwert entscheidet
Wie der Unterricht wo nach den Winterferien geregelt wird, und welche Klassenstufen wieder in Präsenz in der Schule unterrichtet werden können, orientiert sich am Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt. Seit dem Stichtag 13. Februar 2021 lagen der Landkreis Vorpommern-Rügen, die Hansestadt Rostock und der Landkreis Rostock mit ihren 7-Tages-Inzidenzen verlässlich unter 50. In diesen Regionen werden am kommenden Mittwoch, dem 24. Februar 2021 voraussichtlich die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 der Regionalen Schulen wieder in den täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten können. Es herrscht wieder die Präsenzpflicht. Kinder mit Vorerkrankungen oder die in einem Haushalt mit besonders gefährdeten, vorerkrankten Personen leben, können sich auch weiterhin von der Präsenzpflicht befreien lassen.
Folgend die wichtigsten Informationen zur Schulorganisation nach den Winterferien auf einen Blick:
7-Tages-Inzidenz seit mindestens 10 Tagen unter 50:
Präsenzunterricht in der Grundschule
Präsenzunterricht in den Klassenstufen 5 und 6
Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen
in den Abschlussklassen der beruflichen Schulen
Für die Klassenstufen der weiterführenden Schulen ab derKlassenstufe 7 startet der Unterricht in Präsenz unter Einhaltung des Mindestabstandes am 8. März. In der Regel sind dafür die Lerngruppen zu teilen (Wechselunterricht). Sind die Lerngruppen ohnehin klein oder der genutzte Raum sehr groß (z. B. Aula, Sporthalle), kann ausnahmsweise auf die Teilung verzichtet werden. Ziel dieser Reglung ist es, den Mindestabstand als Hygienemaßnahme einhalten zu können. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
In den beruflichen Schulen gelten für die Klassen, die keine Abschlussprüfung in diesem Jahr haben, die gleichen Regelungen.
Es gilt an allen o.g. Schulen die Präsenzpflicht
7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 150:
Hier gelten die folgenden Regelungen wie vor den Winterferien:
Grundschule: Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die zuhause betreut werden, erhalten Aufgabenpakete.
Klassen 5 und 6: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die von zuhause lernen, erhalten Aufgabenpakete.
Ab der Klassenstufe 7: In der Regel Distanzunterricht. Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.
Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen: Es findet zur Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht statt. Die Präsenzpflicht ist aber aufgehoben.
Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen erhalten Distanzunterricht.
Diese Regelungen werden ab dem 22. Februar 2021 voraussichtlich für die Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte sowie für in der kreisfreien Stadt Schwerin gelten.
7-Tages-Inzidenz seit 2 Tagen über 150:
Grundschule: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
Klassen 5 und 6: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
Ab der Klassenstufe 7: Distanzunterricht
Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
Abschlussklassen der beruflichen Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen: Distanzunterricht.
Diese Regelung wird voraussichtlich ab dem 22. Februar 2021 in den Schulen des Landkreises Vorpommern-Greifswald Anwendung finden. Für einen Wechsel ist zunächst eine 7-Tages-Inzidenz unter 150 über mindestens 10 Tage erforderlich.