Schlagwörter
Bürger, Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte, Statistik, Verwaltung
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte widerruft mit Wirkung vom 3. Februar die 35. und 36. Allgemeinverfügung. „Damit gelten ab sofort nicht mehr die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen in den Nachtstunden, die so genannte 15-Kilometer-Regelung und die Einreisebeschränkungen“, erklärt der 1. Stellvertretende Landrat Kai Seiferth. Der Landkreis hatte sich die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit ausdrücklich vorbehalten, um zu gegebener Zeit auf die jeweilige Infektionslage reagieren zu können. „Und wir haben jetzt seit 14 Tagen einen Inzidenzwert von unter 200 und seit sieben Tagen einen Wert unter 150. In den Beratungen mit der Landesregierung (Strelitzius berichtete) haben wir Einigung darüber erzielt, dass eine Unterschreitung des Schwellenwerts ab 7 Tagen eine Lockerung ermöglicht“, so Seiferth.
Die Tendenz zeige erfreulicher Weise weiter nach unten. Auch sei zurzeit im Landkreis eine Infektion mit einer mutierten und besonders hoch ansteckenden Variante des Corona-Virus noch nicht verzeichnet worden. Eine durchgehende Entspannung sei damit noch nicht verbunden, dennoch erschienen vorsichtige Lockerungen in Form einer Aufhebung der 35. und der 36. Allgemeinverfügung möglich.
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