Das kreisliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Seenplatte hat nach Fällen von Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern die Aufstallpflicht verhängt. In einer dazu verbreiteten Pressemitteilung heißt es: „Bei tot aufgefunden Wildvögeln entlang der Küstenlinie und im Bereich Schwerin ist das hochpathogene Influenza-Virus des Typs H5N8 nachgewiesen worden. Bereits am 8. November ist in Schleswig-Holstein, am Plöner See dieser Virustyp bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden. Auch in anderen Bundesländern und in Polen, unweit der deutschen Grenze ist der Virustyp nachgewiesen worden.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ruft die Bevölkerung auf mit wachsamen Augen durch die Landschaft zu gehen. Insbesondere Totfunde von mehreren Wildvögeln, die in räumlichen und zeitlichem Zusammenhang stehen, müssen abgeklärt werden und sind dazu dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises zu melden.
Keine Lücken in der Tierseuchenvorsorge zulassen
Entsprechend der Allgemeinverfügung, die auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht ist, dürfen Geflügelhalter ihre Tiere ab sofort nicht mehr im Freiland halten. Das Geflügel muss entweder in geschlossenen Ställen untergebracht sein, oder in Schutzvorrichtungen gehalten werden. Diese müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Auch Laufvögel und Ziergeflügel sind aufzustallen.
Wichtig ist, dass vor allem die größeren Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen für Ihre Bestände konsequent einhalten und keine Lücken in der Tierseuchenvorsorge zulassen, um das Einschleppen des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Ausstellungen und Märkte nicht möglich
Aber auch die privaten Kleinhaltungen sind aufgefordert Vorsorge zu Treffen. Dazu zählt insbesondere die angeordnete Stallpflicht strikt zu befolgen, Wildvögeln den Zugang zu Futter, Wasser und Einstreu unmöglich zu machen und die eignen Tiere nicht mit Oberflächenwasser zu tränken, zu dem Wildvögel Zugang hatten. Es ist auch darauf zu achten, dass das Virus auch mit den Schuhen in die Bestände verschleppt werden kann. Sinnvoll ist es daher, vor Betreten des Stalls die Schuhe zu desinfizieren, oder das Schuhwerk zu wechseln. Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Kleintiermärkten ist aufgrund der aktuellen Seuchensituation nicht möglich.
Vor genau zwei Jahren gab es eine ähnliche Situation in Mecklenburg-Vorpommern. Seinerzeit war das Virus zuerst in einem Putenbestand in Vorpommern Greifswald nachgewiesen worden. Es folgten Nachweise in Zoos und in privaten Kleinhaltungen. Alle Geflügelhalter sind aufgerufen sich ihrer großen Verantwortung bewusst zu sein, und ein Einschleppen in die Haustierbestände nach Möglichkeit zu vermeiden.“