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Ab Mittwoch, den 24. November, gilt die so genannte 3-G-Regel für Besucher, die Termine in der Kreisverwaltung Mecklenburgische Seenplatte wahrnehmen. Das betrifft alle Einrichtungen des Landkreises an allen Regionalstandorten gleichermaßen. Der Zutritt ist also nur für Geimpfte und Genesene und Getestete gestattet. Die entsprechenden Nachweise sind vorzuzeigen. Wer nicht geimpft ist, muss einen Corona-Schnelltest aus einer der Bürgerteststellen vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Es bleibt im Übrigen bei der seit Wochen geltenden Praxis, dass eine telefonische Anmeldung in den Bürgerservicezentren und in den Ämtern vorab zwingend notwendig ist, wenn Termine in der Kreisverwaltung persönlich wahrgenommen werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, sich bevorzugt per Telefon, per Mail oder per Post an die Kreisverwaltung zu wenden, um zwingend notwendige Angelegenheiten zu erledigen.