Schlagwörter
Bauen, Finanzen, Geschichte, Mecklenburg-Vorpommern, Neustrelitz

Die Residenzstadt Neustrelitz und das Land Mecklenburg-Vorpommern haben eine Vereinbarung über die denkmalgerechte Gestaltung des Schlossbergs in Neustrelitz abgeschlossen. Die Vereinbarung wurde heute im Rathaus der Residenzstadt von Bürgermeister Andreas Grund und Finanzminister Reinhard Meyer unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung soll die Aufwertung des Schlossbergareals – des Standortes des früheren Residenzschlosses der Herzöge von Mecklenburg-Strelitz – sichergestellt werden. Grundlage des Papiers ist der Beschluss der Stadtvertretung Neustrelitz vom 24. Oktober 2019.
In der Vereinbarung verpflichtet sich das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Keller des ehemaligen Residenzschlosses zu beräumen, sie mit einer Stahlbetondecke unter Nutzung der noch vorhandenen und verwendbaren Kappengewölbe zu überdecken und begehbar zu machen. Das Land trägt die für die Überdeckung des Kellers, dessen Begehbarmachung sowie die Oberflächengestaltung des früheren Schlossareals notwendigen Kosten. Eine Nutzung der Keller oder nutzungsbedingte Kostenbeteiligung durch das Land ist nicht vorgesehen. Grundlage für die Oberflächengestaltung des Schlossberges soll das Ergebnis des Gestaltungswettbewerbs bleiben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sichert darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 75 Prozent (maximal 3 Millionen Euro) an der Errichtung eines Schlossturms zu, der durch die Residenzstadt Neustrelitz errichtet werden soll. Derzeit werden dafür Kosten von 4 Millionen Euro veranschlagt.
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