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Bauen, Greifswald, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Mirow, Oberverwaltungsgericht, Ortsumgehung

Die Ortsumgehung Mirow kann in ihren beiden Abschnitten gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat am Dienstag einen Vergleich vorgeschlagen. Die Kläger haben dem zugestimmt und ihre Klage gegen den Südabschnitt der Umgehungsstraße zurückgezogen. Teil der Vereinbarung ist unter anderem der Bau eines Radweges von Starsow nach Mirow.
Bürgermeister Henry Tesch, der die Verhandlung verfolgt hat, sprach in einer ersten Stellungnahme der 2010 gegründeten Bürgerinitiative „meinen ungeteilte Dank“ aus. „Sie hat so lange durchgehalten und das erkämpft.“ Bewährt habe sich auch der von ihm 2019 angeschobene strukturierte Dialog aller Beteiligten. „Wir haben konstruktiv mit den Verantwortungsträgern zusammengearbeitet, darunter vor allem das Straßenbauamt Neustrelitz“, fasste das Stadtoberhaupt zusammen. Heute Abend werde in der Mirower Stadtvertretersitzung auf den Erfolg angestoßen.
„Wir freuen uns natürlich riesig, dass es endlich grünes Licht gibt“, sagte mir Christine Kittendorf für ihre Mitstreiter von der Bürgerinitiative. Die stellvertretende Mirower Bürgermeisterin war mit Aktivisten der BI nach Greifswald gereist. Im Gerichtssaal anwesend auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Arlt (Strelitzius berichtete) und der Landtagsabgeordnete Der LINKEN, Torsten Koplin.









