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Gesundheit, Kita, Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte, Statistik, Vereine, Verwaltung

Ab dem 1. Juni, die aktuelle Inzidenz im Landkreis Seenplatte liegt bei 23,6, können Vereine in den Sport- und Turnhallen wieder trainieren. Die Nutzung der Hallen beschränkt sich dabei auf maximal 15 Personen. Erwachsene müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Dieser darf maximal 24 Stunden alt sein. Für Kinder und Jugendliche sind die Tests ausreichend, die zweimal pro Woche in der Schule durchgeführt werden. Für den Vereinssport im Freien gilt, dass in Gruppen bis maximal 25 Personen trainiert werden kann.
Die langfristig geschlossenen Nutzungsverträge für Hallen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte laufen automatisch weiter und finden ab dem 1. Juni Anwendung. Nur die Vereine, die ihr Nutzungsrecht ausdrücklich nicht in Anspruch nehmen möchten, wenden sich bitte an Frau Loreen Köhler unter der Telefonnummer 0395 57087 5523 oder unter der E-Mail-Adresse: loreen.koehler@lk-seenplatte.de
Weil nunmehr für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Stufe 1 gilt, konnte der Landkreis heute auch seine 20. Allgemeinverfügung vom 24. November 2020 widerrufen. Damit ist es ab dem 1. Juni erlaubt, dass externe Dritte die Einrichtungen betreten dürfen. Die einrichtungsbezogenen Hygienekonzepte und die allgemeinen Hygieneregeln sind dabei selbstverständlich weiterhin zu beachten.