Schlagwörter
Brand, Feuerwehr, Gartenhütte, Mecklenburgische Seenplatte, Sachschaden, Weitin

Am gestrigen Freitagnachmittag kam es in Weitin zum Brand einer Gartenhütte in einem Wohngebiet. Umliegende Anwohner wurden durch die starke Rauchentwicklung auf den Brand aufmerksam. Nachdem diese die Rettungsleitstelle informiert hatten, versuchten sie die Ausbreitung des Feuers mit Wassereimern und Gartenschläuchen eigenständig zu verhindern. Insgesamt erfasste das Feuer jedoch vier Grundstücke.
Neben der Gartenhütte als Brandherd, dem daraus resultierenden Schaden am Dachstuhl und der Fassade des Doppelhauses dieses Grundstücks entstand bei einem Nachbargrundstück ein Schaden an der Fassade eines Wintergartens, bei einem weiteren Grundstück wurde die Hecke durch das Feuer beschädigt und auch ein weiterer Geräteschuppen erlitt einen Sachschaden durch das Feuer. Personen befanden sich zum Zeitpunkt des Brandes nicht im Gebäude. Auch in den umliegenden Gebäuden wurden keine Personen gefährdet, diese entfernten sich rechtzeitig eigenständig aus den Häusern, als sie das Feuer wahrnahmen.
Letztlich konnte die Berufsfeuerwehr Neubrandenburg die weitere Ausbreitung des Feuers verhindern und dieses zügig unter Kontrolle bringen. Während dessen mussten die Polizeibeamten Personen und Fahrzeugführer auffordern, sich dem Brand nicht zu nähern. Die Feuerwehr war mit 36 Kameraden vor Ort. Zwei Feuerwehrleute wurden mit Verdacht auf Rauchgasintoxikation ambulant durch einen RTW behandelt. Zwei Anwohner der umliegenden Gebäude wurden ebenfalls ambulant behandelt, da diese durch ihre versuchten Löscharbeiten ebenso einen Verdacht auf Rauchgasintoxikation hatten.
Insgesamt wird der entstandene Sachschaden auf ca. 200.000 Euro. Zur Brandursache können derzeit keine konkreten Angaben getätigt werden. Es wurde daher ein Brandursachenermittler auf Weisung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zum Einsatz gebracht.