Im Zeitraum vom Nachmittag des 11. März zum Nachmittag des 12. März wurden zwei weitere Außenbordmotore im Yachthafen zur Müritz „Marina Eldenburg“ entwendet. Durch bislang unbekannte Täter wurden die zwei, durch den Eigentümer gesicherten Motore gewaltsam vom Fischereiboot entfernt. Dabei handelt es sich um einen der Marke Yamaha und einen der Marke Suzuki mit jeweils acht PS Leistung. Es entstand ein Stehlschaden in Höhe von 5.000 Euro. Erst am 14. Februar war gemeldet worden, dass zwei Außenborder in der Marina entwendet wurden.
Die Beamten der Kriminalkommissariatsaußenstelle Röbel bitten um Unterstützung aus der Bevölkerung. Wer hat etwas Auffälliges im Bereich des Yachthafens „Marina Eldenburg“ gesehen? Gab es möglicherweise weitere Taten, die nicht erfolgreich waren? Wer Angaben zu möglichen Verdächtigen, weiteren Geschädigten oder anderen Dingen, die für die Aufklärung der Taten hilfreich sein könnten, machen kann, meldet sich bitte bei der Polizei in Röbel unter 039931-848 224 oder im Internet unter www.polizei.mvnet.de.
Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte Ende des vergangenen Jahres beschlossen, auf Basis von neu festgelegten Kriterien die Entnahme schadensstiftender Wölfe zu beschleunigen und zielgerichtet umzusetzen. Im Kern geht es darum, in Gebieten mit erhöhten Rissvorkommen in einem bestimmten Zeitkorridor und räumlich begrenzt beschleunigte Entnahmen zu ermöglichen. In mehreren Beratungen ist die AG Wolf der „Wolfsländer“ (Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) unter Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns heute zu einem gemeinsam getragenen Ergebnis gekommen. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:
„Ziel der AG Wolf war es, die neuen Kriterien für eine Wolfsentnahme möglichst einheitlich zu definieren und ein einheitliches Verwaltungshandeln dieser besonderen Form der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung beim Wolf für die Entnahmen in den Ländern zu ermöglichen. Hier sind wir dank der engagierten Kolleginnen und Kollegen nun auf einen weitestgehend gemeinsamen Nenner gekommen. Grundsätzlich werden die Länder die landesspezifischen Besonderheiten dann eigenständig in der jeweiligen konkreten Umsetzung berücksichtigen. Eine wichtige Zusage, die notwendigen Rahmenbedingungen bis zum Beginn der Weidesaison abgesteckt zu haben, haben wir eingehalten. Das war mir sehr wichtig. Nun kommt es darauf an die Regelung für MV so schnell wie möglich umzusetzen.“
Gemeinsame Thesen:
Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen
„Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen“ sind Gebiete, in denen deutlich mehr Rissereignisse bei mindestens durch den Grundschutz geschützten Nutztieren auftraten, als in anderen von Wölfen besiedelten Räumen. Für den Zeitbezug wird die Anzahl an Nutztierrissen, bei denen der Wolf als Verursacher hinreichend sicher festgestellt wurde, im Verhältnis zu einer Zeiteinheit betrachtet. Die an der AG beteiligten Länder stellen fest, dass dieser Betrachtungszeitraum in der Regel 6 Monate entsprechen soll, jedoch bei Bedarf länderspezifisch angepasst werden kann.
Diese Aggregation von Rissereignissen soll auf der durchschnittlichen Grundfläche eines Wolfsterritoriums von 200 (bis 500) km² erfolgen. Diese so abgeleiteten Gebiete mit einem erhöhten Rissaufkommen sollen sodann länderspezifisch anhand von Verwaltungsgrenzen abgebildet werden.
Entnahmegebiet und Entnahmezeitraum
Im Normalfall erfolgt die Bemessung des Entnahmegebietes im 1.000 Meter-Radius von der Außengrenze/Zäunung der im Rissgutachten bezeichneten Weide, auf der sich der Nutztierriss ereignet hat. Bei im Nachgang nicht mehr nachvollziehbarer mobiler Zäunung, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Wanderschäferei, kann die Bemessung des 1.000 Meter-Radius ausgehend vom Rissort zum Risszeitpunkt erfolgen. Eine konkrete Abgrenzung der Entnahmefläche sollte anhand von erkennbaren Landschaftselementen erfolgen. Die 21-Tage Frist zur beschleunigten Entnahme bei erhöhtem Rissaufkommen beginnt gemäß UMK-Beschluss unmittelbar ab dem Risszeitpunkt.
Feststellung des Schadenverursachers
Die Feststellung, ob ein Wolf schadensstiftend war, erfolgt durch die zuständige Behörde auf Grundlage der Rissbegutachtung anhand von vorgefundenen und sorgfältig dokumentierten Hinweisen zum Verursacher. Eine genetische Individualisierung vor Zulassung der Entnahme ist gemäß UMK-Beschluss nicht erforderlich. Es wird aber durch die in der AG beteiligten Länder zur zielgerichteten Vollzugskontrolle und für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen empfohlen, eine genetische Artbestimmung und Individualisierung im Nachgang vorzunehmen.
Tierschutz
Die in der AG beteiligten Länder stimmen darin überein, dass der Schutz von Elterntieren von unselbstständigen Welpen durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden muss.
Das KOLLEKTIV UNRUHE nach seinem Auftritt in Rheinsberg. Foto: MKR
Es ist entschieden: Das Rheinsberger Residenzensemble für neue Musik des Akademiejahres 2024/25 ist das KOLLEKTIV UNRUHE. Das Ensemble überzeugte beim Auswahlkonzert am 2. März im Rheinsberger Schlosstheater mit inspiriertem Programm und künstlerischer Vision. Marcus Friedrich, Leiter der Musikakademie Rheinsberg und Mitglied der vierköpfigen Jury, über die Entscheidung: „Das KOLLEKTIV UNRUHE lieferte ein tolles Gesamtpaket aus gelungener Performance, musikalischer Klasse und konzeptuellem Geschick ab. Die Bereitschaft zum Experiment und zur theatral-performativen Darstellung sowie die aufrichtige Spielfreude haben uns als Jury auf ganzer Linie überzeugt.“
Das Ensemble sucht in seinen Konzerten stets die Grenzüberschreitung zu anderen Kunstformen. Es forscht nach neuen Formen des musikalischen Erzählens und arbeitet regelmäßig mit unterschiedlichen zeitgenössischen Komponistinnen und Komponisten zusammen. Dabei entstehen beeindruckende Gesamtkunstwerke aus Genres, Stilen und Performance.
Das international aufgestellte Musikantentruppe mit Mitgliedern u.a. aus Argentinien, Australien, Griechenland und Italien besteht aus jungen Profimusikern, die sich in wechselnden Besetzungen zusammenfinden. Beim Auswahlkonzert in Rheinsberg überzeugten Beltrán Gonzalez (Dirigent), Olivia Palmer-Baker (Fagott), llona Perger (Klavier), Camilo Hirschhorn (Klarinette), Elisabeth Müller (Akkordeon), José Luis Perdigón de Paz (Violine) und Malin Sieberns (Flöte).
Feierlicher Akt: von links Jugendwehrführerin Julia Berdermann, Wilfried Staff, Henry Tesch mit der ersten Kelle, Thomas Müller, rechts Anke Krüger.
In Blankenförde ist heute Vormittag feierlich der Grundstein für das neue Feuerwehrgerätehaus gelegt worden. Am 27. November vergangenen Jahres war der symbolische erste Spatenstich vollzogen worden (Strelitzius berichtete), inzwischen ist die Baustelle nicht wiederzuerkennen. Die Mannen der Hoch- und Tiefbau GmbH Neubrandenburg haben ordentlich Gas gegeben und die ersten Mauern hochgezogen. Diese lassen jetzt schon erkennen, dass hier ein Schmuckstück von einem Feuerwehrhaus entsteht, wobei die deutsche Bürokratie natürlich regelt, dass das Gebäude auch der Anzahl der Kameradinnen und Kameraden genau auf den Quadratmeter angemessen ist. Im Mai kommenden Jahres soll das Haus fertiggestellt sein, und bis jetzt liegen die Arbeiten im Plan, wie von Architekt Thorsten Haker zu erfahren war. Das Vorhaben kostet rund 1,625 Millionen Euro, darunter 877.000 Euro Fördermittel von Land (Europäisches Dorfentwicklungsprogramm ILERL) und Landkreis (Brandschutzsteuer)
SchutzpatronSankt Florian durfte in der Bodenhülse nicht fehlen.
Mirows Bürgermeister Henry Tesch freute sich, zahlreiche Blankenförder Feuerwehrleute sowie Kameradinnen und Kameraden aus dem Umfeld zur Grundsteinlegung begrüßen zu können. Reflektierend auf die kürzliche Jahreshauptversammlung der Blankenförder, sprach Tesch von einer aktiven Wehr, die zeige, was alles möglich ist. Besonders würdigte der Bürgermeister die Arbeit mit dem Nachwuchs in der Jugendfeuerwehr. „Was die künftige Generation Feuerwehrleute angeht, da seid Ihr richtig hart am Ball.“ Henry Tesch lobte auch das Engagement der Baufirma und des Planungsbüros bis zum heutigen Tag. „Eine Gemeinschaftsleistung, auf die wir uns sehr freuen.“ Er drückte die Erwartung aus, dass mit dem neuen Gebäude sich auch die Einsatzbereitschaft der Blankenförder Feuerwehr am Rand des Müritz-Nationalparks, die vor allem in den Sommermonaten sehr gefordert sei, erneut steigert.
Im Wesenberger Kino geht es außerirdisch weiter. „DUNE Part Two“ erlebt die zweite Aufführungswoche. Gespielt wird das SciFi-Abenteuer von Donnerstag bis Sonnabend sowie am Dienstag und Mittwoch um 20 Uhr, am Sonnabend und Sonntag auch um 16 Uhr.
Am Dienstag, den 19. März, um 14 Uhr, laden die PC-Senioren Neustrelitz und das Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz zu einem Vortrag über den Müritz-Nationalpark ins Kulturquartier ein.
Der Müritz-Nationalpark ist mit einer Fläche von 322 Quadratkilometern der größte terrestische Nationalpark Deutschlands. Der Park erstreckt sich über zwei räumlich getrennte Gebiete: das westliche, größere Teilgebiet Müritz und das kleinere, östliche Teilgebiet Serrahn. Der Nationalpark ist zu 72 Prozent von Wäldern und zu 13 Prozent von Seen bedeckt. Acht Prozent des Gebietes sind Moore, fünf Prozent Wiesen und zwei Prozent Äcker. Landschaftsprägend für das Gebiet war die Weichseleiszeit vor ca. 15.000 Jahren.
Der Nationalparkamtsleiter Ulf Zimmermann gibt bei der Veranstaltung interessante Informationen über das Gebiet weiter, informiert über aktuelle Neuigkeiten sowie Pläne für die nähere Zukunft. Danach haben die Besucher*innen die Möglichkeit, mit dem Amtsleiter ins Gespräch zu kommen. Der Eintritt kostet 1 €. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.